29.08.2024 - 2 Änderungsanträge zur Tagesordnung

Reduzieren

Wortprotokoll

Es liegen fünf schriftliche Änderungsanträge zur Tagesordnung vor.

 

Herr Kriewitz fragt nach, ob es weitere Änderungsanträge gibt. Dies ist nicht der Fall.

 

Herr Kriewitz bittet um Abstimmung über die zusätzliche Aufnahme der nachfolgenden Anträge:

 

1.  Antrag Dr. Stefan Stein (AfD) 1. stellv. Stadtpräsident

 Einsicht der Protokolle der Stadtvertretersitzungen der letzten 10 Jahre

 

 Herr Dr. Stein begründet seinen Antrag und die Dringlichkeit.

 

Herr Kliewe informiert die Stadtvertreter, dass es sich hierbei um ein technisches Problem handelt, welches die Stadt nun schnellstmöglich mit dem Anbieter klären wird.

 

 

Abstimmung zur Aufnahme des Antrages von Herrn Dr. Stein auf die heutige Tagesordnung:

 

 Abstimmungsergebnis:  einstimmig

 

 

2. Antrag Dr. Stefan Stein (AfD) 1. stellv. Stadtpräsident

 Antrag auf Einrichtung einer Arbeitsgruppe Hauptsatzung

 

 Herr Dr. Stein begründet seinen Antrag und die Dringlichkeit.

 

 Abstimmungsergebnis:  einstimmig

 

 

3. Antrag der Stadtvertreter Gabriele Stein/Meik von Deetzen/Dr. Stefan Stein (AfD)

 Antrag auf Einrichtung eines Unterausschusses zum Hotelprojekt am Haff

 

 Herr Kriewitz erklärt sich zu diesem Thema befangen und übergibt die Sitzungsleitung an Herrn Dr. Stein.

 

 Frau Bogdanski verweist auf den Antrag der AfD-Fraktion DS-24/0017-1 der AfD (TOP 12), in dem ebenfalls der Beschluss zur Gründung eines Unterausschusses gefasst werden soll. Handelt es sich hier um unterschiedliche Anträge?

 

 Frau Arndt erklärt, dass bei Zustimmung des jetzt vorliegenden Antrages der Antrag der AfD-Fraktion zurückgezogen wird.

 

 Abstimmungsergebnis:  12 Ja-Stimmen

       8 Gegenstimmen

       1 befangen

 

Frau Bogdanski fragt nach, ob Frau Inken Arndt ebenfalls in der Angelegenheit Hotelprojekt

dem Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V unterliegt?

 

Herr Dr. Stein erläutert, dass unter diesem Tagesordnungspunkt zu klären ist, ob Frau

Arndt dem Mitwirkungsverbot nach § 24 der KV M-V unterliegt.

Herr Dr. Stein fragt Frau Arndt, ob sie sich für befangen hält.

 

Frau Arndt erklärt sich für nicht befangen. Sie gehöre nicht zu dem Personenkreis, der unmittelbar betroffen ist. Frau Arndt bezieht sich in ihren Ausführungen auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Greifswald vom 12. März 2024.

Anmerkung: Das Urteil wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Herr Dr. Stein erläutert in einer Übersicht die Grundsätze des § 24 Mitwirkungsverbot KV M-V.

 

Die Rechtsabteilung der Stadt Ueckermünde und die Kommunalaufsicht des Landkreises Vorpommern-Greifswald sind der Auffassung, dass Frau Inken Arndt dem Mitwirkungsverbot unterliegt. Die gefassten Beschlüsse sind 12 Monate anfechtbar und bei Feststellen eines Mitwirkungsverbotes nichtig.

 

Herr Dr. Stein stellt die Frage, ob sich jemand aus den Reihen der Stadtvertreter für befangen hält?

Herr Kriewitz hat sich bereits für befangen erklärt.

 

Es erklären sich keine weiteren Stadtvertreter, vom Mitwirkungsverbot betroffen zu sein.

 

Die jetzige Situation stellt sich so dar, dass sowohl die Rechtsabteilung der Stadtverwaltung als auch die Kommunalaufsicht des Landkreises Vorpommern-Greifswald das Vorliegen eines Mitwirkungsverbotes bei Frau Arndt sehen. Frau Arndt erklärt sich aber r nicht befangen.

 

Die Stadtvertreter müssen nun über das Mitwirkungsverbot von Frau Arndt abstimmen.

Es besteht die Möglichkeit von Stellungnahmen der Stadtvertreter.

 

Frau Arndt bittet um eine Stellungnahme von Frau Fleck. Frau Fleck äerte, nicht vom Mitwirkungsverbot betroffen zu sein.

 

Frau Arndt bezieht sich nochmals auf das o. g. Urteil und sieht sich in dieser Angelegenheit als nicht befangen.

 

Herr Kliewe informiert auf den Hinweis der Verwaltung an Frau Arndt auf Vorliegen eines Mitwirkungsverbotes und macht darauf aufmerksam, dass die gefassten Beschlüsse dann eventuell unwirksam werden.

Die Kommunalaufsicht des Landkreises Vorpommern-Greifswald wurde um eine Prüfung gebeten, welches im Ergebnis die Befangenheit von Frau Arndt ergab.

 

Frau Fleck nimmt auf die Frage von Frau Arndt Stellung.

Die Kommunalaufsicht des Landkreises Vorpommern-Greifswald hat auf Nachfrage von Frau Fleck am 27.08.2024 schriftlich erklärt, dass Frau Fleck nicht dem Mitwirkungsverbot unterliegt.  

 

Herr Berndt zieht daraufhin seinen Antrag zur Feststellung der Befangenheit von Stadtvertretern als Anwohner der Neuendorfer Straße / Haffstraße zurück.

 

Herr Dr. Stein erläutert, dass nun die Stadtvertretung über das Mitwirkungsverbot von Frau Inken Arndt entscheiden müssen.  

 

Dazu stellt Herr Dr. Stein die Nichtöffentlichkeit her und bittet die Gäste, den Saal zu verlassen.

Frau Arndt und Herr Kriewitz verlassen ebenfalls den Raum.

 

Nichtöffentlicher Teil (Anlage)

 

Herr Dr. Stein stellt die Öffentlichkeit wieder her und informiert über das Ergebnis der Abstimmung. Die Stadtvertreter haben sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, dass Frau Arndt nicht dem Mitwirkungsverbot unterliegt.

 

4.  Antrag Karsten Berndt (BSW)

 

Herr Berndt stellt den Antrag auf Erweiterung seines Antrages wie folgt:

 

Die Stadtvertreter mögen darüber entscheiden, dass sie die Angelegenheiten „Hotel am Strand“ und den Kreisverkehr am Strand gemäß § 22 (2) KV M-V an sich ziehen.“

 

Herr Berndt begründet die Dringlichkeit seines Antrages. Dabei macht Herr Berndt darauf aufmerksam, dass der Stadtpräsident vom Mitwirkungsverbot betroffen ist und in dieser Angelegenheit nicht weiter tätig sein darf.

 

Herr Kliewe erläutert, dass sich die Investoren des Hotelprojektes in der Stadtvertretersitzung am 26.09.2024 vorstellen und sieht somit keine Dringlichkeit, über diesen Antrag heute abzustimmen.

Der Gesetzgeber sieht vor, nur in dringenden Fällen Anträge, die nach der Ladungsfrist eingehen, zu behandeln. Dabei ist abzuwägen, ob ein Schaden für die Stadt entsteht.

Den Stadtvertretern muss die Möglichkeit gegeben werden, sich mit dem Thema vorher zu befassen. Auch ren die Einwohner somit nicht von den Informationen ausgegrenzt.  

 

Frau Fleck stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, die Debatte zu beenden.

 

Herr Dr. Stein bittet nun um Abstimmung, ob der vorliegende Antrag von Herrn Berndt zusätzlich auf die heutige Tagesordnung genommen wird.

 

Abstimmungsergebnis:  8 Ja-Stimmen

     8 Gegenstimmen

     4 Stimmenthaltungen

 

Herr Kriewitz ist befangen.

 

Somit wird der Antrag heute nicht mit auf die Tagesordnung genommen.

 

 

Herr Kriewitz übernimmt wieder die Sitzungsleitung und informiert, dass nach erfolgter Abstimmung drei zusätzliche Tagesordnungspunkte (o. g. Anträge) auf die Tagesordnung genommen werden.

 

Die zusätzlichen Anträge werden unter den Tagesordnungspunkten 15, 16 und 17 behandelt. Alle anderen Punkte verschieben sich entsprechend.

 

Die Stadtvertreter stimmen der geänderten Tagesordnung einstimmig zu.

 

 

Online-Version dieser Seite: https://ueckermuende.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1024&TOLFDNR=10486&selfaction=print