26.09.2024 - 7 Wahl der Vergabeart für das Ausschreibungsverfa...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kriewitz erklärt sich für befangen und übergibt die Sitzungsleitung an seinen Stellvertreter Herrn Dr. Stein.

 

Herr Dr. Stein fragt nach, ob sich noch ein Stadtvertreter für befangen erklärt. Dies ist nicht der Fall.

 

Herr Kliewe erläutert, dass über diese Vorlage ausreichend diskutiert wurde und von der Verwaltung begründet.

Laut Hauptsatzung ist die Stadtvertretung für die Entscheidung zuständig.

 

Frau Arndt äert, dass Herr Kliewe der Ansicht ist, sie sei in dieser Angelegenheit befangen. Aus diesem Grund wurde gegen die Beschlüsse der Stadtvertretersitzung vom 29.08.2024 vom Bürgermeister Einspruch eingelegt.

Frau Arndt liegt keine Begründung von der Stadt bzw. kein Schreiben von der Kommunalaufsicht des Landkreises Vorpommern-Greifwald vor, die ein Mitwirkungsverbot rechtfertigen.

 

Herr Kliewe verliest die Argumentation der Kommunalaufsicht des Landkreises Vorpommern-Greifswald zum Mitwirkungsverbot von Frau Arndt. Das Schreiben ging am 30.08.2024 bei der Stadt Ueckermünde ein.

 

Da Frau Arndt dieses Schreiben nicht vorliegt, bleibt sie bei ihrer Entscheidung, nicht dem Mitwirkungsverbot zu unterliegen.

 

Herr Dr. Stein erläutert die Situation. Da er ebenfalls Mitglied der AfD-Fraktion ist und keine Missverständnisse aufkommen lassen möchte, betont Herr Dr. Stein, er handele bei der Abstimmung als Stellvertretender Stadtpräsident.

Er bittet die Stadtvertreter bei ihrer Entscheidung nicht nach persönlichen Meinungen, sondern nach der Kommunalverfassung M-V zu handeln.

 

Herr Dr. Stein erläutert die Abläufe gemäß Kommunalverfassung M-V.

 

1:  Sachgerechte Beratung:

(wahrgenommen durch Stadtverwaltung in Vorbereitung der Stadtvertretersitzung vom 29.08.24)

-          Prävention von Fehlentscheidungen

-          Schlichtung

2:  Unterrichtung:

(erfolgte bei heutiger Sitzung durch Verlesen der Bewertung der Kommunalaufsicht)

-          justitiable Begründung eines Rechtsverstoßes

-          Aufzeigen der Konsequenzen

-          Appell zur Überprüfung

3:  Beanstandung:

(falls Stadtparlament Beschluss vom 29.08.24 nicht revidiert)

-          korrektive Maßnahme zur Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes nach materieller und rechtlicher Prüfung

-          Auftrag mit Fristsetzung

4:  Anordnung:

-          rechtsverbindliche Anweisung

5:  Aufhebung:

-          Durchsetzung des Rechts von Staats wegen

6:  Auflösung des Gemeinderates

 

Laut Kommunalverfassung ist über ein Mitwirkungsverbot von Frau Arndt heute erneut abzustimmen.

 

Frau Borgwardt bittet bei der Abstimmung die Verhältnismäßigkeit zu beachten, es handelt sich bei Frau Arndt nur um 4 Ferienwohnungen.

 

Herr Dr. Stein stellt nun die Nichtöffentlichkeit her und bittet Frau Arndt und auch die Gäste, den Sitzungssaal zu verlassen.

 

Nichtöffentlicher Teil (Anlage)

 

Herr Dr. Stein stellt die Öffentlichkeit wieder her, Frau Arndt und Herr Kriewitz nehmen wieder an der Sitzung teil, und informiert über das Ergebnis der Abstimmung. Die Stadtvertreter haben sich mit 11 Ja-Stimmen und 8 Gegenstimmen dafür ausgesprochen, dass Frau Arndt dem Mitwirkungsverbot unterliegt.

 

Frau Arndt nimmt aufgrund der Entscheidung der Stadtvertreter zum Mitwirkungsverbot im Zuschauerbereich Platz.

 

Frau Bogdanski stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, über die Drucksache sofort abzustimmen.

 

Frau Wittenberg beantragt namentliche Abstimmung.

 

Da das Thema als sehr wichtig erarbeitet wird, besteht die Möglichkeit, sich dazu zu äern.

 

Die Stadtvertreter Dr. Stein, Gabriele Stein und Meik von Deetzen stellen folgenden Änderungsantrag zur Drucksache:

 

Der Absatz 2 ist wie folgt neu zu fassen:

 

-          Mit der Entscheidung zur Einleitung des Vergabeverfahrens wird festgelegt, dass für den Fall der Überschreitung der Kostenschätzung zu den reinen Gesamtbaukosten des Kreisverkehrs in Höhe von 811.000 Euro netto um mehr als 5 % nach dem durchgeführten Verfahren der Zuschlag auf Grundlage der Vergabevorschriften (VOB) erst nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung erteilt werden darf.

 

-          Bei Einhaltung der Deckelung wird dem Bürgermeister die Ermächtigung erteilt, nach dem durchgeführten Verfahren den Zuschlag auf Grundlage der VOB zu erteilen.

 

Herr Gerhardt tte die Neufassung gern bereits vor der heutigen Sitzung als Information bekommen.

Frau Borgwardt stimmt dem zu, es besteht keine zeitliche Not.

Es wird beantragt, den Antrag in die Ausschüsse zurückzuweisen.

 

Herr Albrecht ist der Meinung, dass es sinnvoll wäre, dem Vorschlag von Herrn Dr. Stein zuzustimmen, bevor die Baukosten weiter steigen.

 

Herr Dr. Stein bittet um Abstimmung folgender Anträge:

 

1. Der Antrag wird in die Ausschüsse zurückverwiesen.

 

 Abstimmung:  8 Ja-Stimmen

    11 Gegenstimmen

 

2. Antrag von Herrn Dr. Stein (Neufassung Absatz 2)

 

 Abstimmung:  12 Ja-Stimmen

     5 Gegenstimmen

     2 Stimmenthaltungen

 

Abstimmung zur Drucksache mit den o. g. Änderungen:

 

Es erfolgt namentliche Abstimmung:

 

Name, Vorname

Ja

Nein

Stimmenthaltung

Befangen

Albrecht, Jens

X

 

 

 

Amthor, Andreas

X

 

 

 

Arndt, Inken

 

 

 

X

Berndt, Karsten

 

X

 

 

Bogdanski, Janette

X

 

 

 

Borgwardt, Dagmar

 

X

 

 

Dieckmann, Steffi

 

X

 

 

Dr. Dittmann, Ute

 

 

X

 

Erben, KlausDieter

X

 

 

 

Fleck, Kathleen

X

 

 

 

Gerhardt, Ulf

 

 

X

 

Kolata, Holm

 

X

 

 

Kriewitz, Robert

 

 

 

X

Rabethge, Detlef

 

X

 

 

Rickmann, Paul

X

 

 

 

Rollik, Ingo

X

 

 

 

Seeger, Carsten

X

 

 

 

Stein, Gabriele

X

 

 

 

Dr. Stein, Stefan

X

 

 

 

Von Deetzen, Meik

X

 

 

 

Wittenberg, Kerstin

 

X

 

 

 

Ergebnis

 

11

 

6

 

2

 

2

 

 

Die Drucksache ist somit mehrheitlich beschlossen.

 

Frau Arndt und Herr Kriewitz nehmen wieder an der Sitzung teil.

 

Herr Kriewitz übernimmt wieder die Sitzungsleitung.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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