03.09.2024 - 3 Verpflichtung der sachkundigen Einwohner

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Wortprotokoll

Der Stadtpräsident Herr Kriewitz verpflichtet folgende sachkundige Einwohner des Finanzausschusses:

 

 Antje Krins

 Thorsten Heerd

 

Herr Kriewitz verpflichtet die sachkundigen Einwohner gemäß § 28 Absatz 2 der Kommunalverfassung M-V auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten und macht darauf aufmerksam, dass sie zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet sind.