10.09.2024 - 3 Verpflichtung der sachkundigen Einwohner

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Wortprotokoll

Stadtpräsident Robert Kriewitz verpflichtet nach § 28 Absatz 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die sachkundigen Einwohner André Klink, Erland Scholz, Heiko Schütze und Matthias Ruprecht auf gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten. Herr Kriewitz macht darauf aufmerksam, dass die sachkundigen Bürger zur Verschwiegenheit über die bei ihrer Tätigkeit bekannt gwordenen Angelegenheiten verpflichtet sind.