11.09.2024 - 3 Verpflichtung der sachkundigen Einwohner

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Wortprotokoll

Stadtpräsident Robert Kriewitz verpflichtet nach § 28 Absatz 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die sachkundigen Einwohner Andreas Kliewe, Thomas Bauch-Kröhnert, Kerstin Simon und Marco Uhteg auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten. Herr Kriewitz macht darauf aufmerksam, dass die sachkundigen Einwohner zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet sind.

 

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