11.09.2024 - 4 Wahl der oder des Vorsitzenden des Ausschusses ...

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Wortprotokoll

Nach § 36 Absatz 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern wählt der Ausschuss aus seiner Mitte die oder den Vorsitzende/n des Ausschusses sowie zwei Personen, die sie oder ihn vertreten. Es handelt sich dabei jeweils um eine Personenwahl. Demnach ist der § 32 Absatz 1 der Kommunalverfassung anzuwenden.

 

Herr Dr. Stein bittet die Ausschussmitglieder um Vorschläge zur Wahl des Vorsitzenden.

 

Herr Amthor schlägt Herrn Uhteg vor.

 

Frau Dieckmann schlägt Herrn von Deetzen vor.

 

Herr Kliewe schlägt Herrn Dr. Stein vor. Herr Dr. Stein steht nach eigener Aussage nicht zur Verfügung.

 

Abstimmung:

 

Herr Uhteg  6 Stimmen

Herr von Deetzen 3 Stimmen

 

Damit ist Herr Uhteg als Ausschussvorsitzender gewählt.

 

Herr Dr. Stein gratuliert dem neuen Vorsitzenden und übergibt die weitere Leitung der Ausschusssitzung an Herrn Uhteg.

 

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