25.11.2024 - 8 Öffentliches Interessenbekundungsverfahren für ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Mo., 25.11.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Karin Behrmann
Wortprotokoll
Herr Kliewe verweist auf die Änderungen in der vorliegenden Drucksache, die jedem Stadtvertreter/Ausschussmitglied vorab per Mail zugegangen sind.
So ist im Beschlusstext sowohl unter Variante A also auch Variante B beim Mindestangebot hinter 76.000 Euro „m²“ zu streichen.
Frau Stein hat zur vorliegenden Drucksache folgende Frage:
Der Verkaufspreis wurde in einer Sitzung im Jahre 2019 beschlossen. Eventuell könnte man einen höheren Preis erzielen? Ist der Preis noch diskutabel?
Herr Kliewe informiert, dass mindestens der vorliegende Bodenrichtwert erzielt werden muss, ein niedrigerer Preis ist nicht möglich.
Die Finanzausschussmitglieder finden den vorgeschlagenen Verkaufspreis in Höhe von 80,00 Euro/m² als angemessen, zumal der Bodenrichtwert zum 01.01.2024 bei 60,00 Euro/m² lag.
Die Finanzausschussmitglieder empfehlen einstimmig der Stadtvertretung die Variante B der Drucksache zum Beschluss.
Beschluss
Beschluss:
Beschluss:
- Die Stadt Seebad Ueckermünde schreibt den Verkauf einer Teilfläche aus dem Flurstück 236/31 der Flur 2 in der Gemarkung Ueckermünde über ein Interessenbekundungsverfahren wie folgt öffentlich aus.
Variante A.
Das Mindestgebot beträgt 76.000 Euro/m². Der Preis ist das alleinige Zuschlagskriterium.
Variante B.
Das Mindestgebot beträgt 76.000 Euro/m². Neben dem gebotenen Preis ist auch die geplante Nutzung des Grundstücks Kriterium für die Zuschlagserteilung.
- Die Zuschlagserteilung erfolgt nach Durchführung des öffentlichen Interessenbekundungsverfahrens mit gesondertem Beschluss.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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