25.11.2024 - 10 Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger der...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Mo., 25.11.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Sven Behnke
Wortprotokoll
Herr Dr. Stein fragt an, ob die Erhöhung des Aufwandsentschädigungen bereits im Haushaltsplan 2025 abgebildet ist?
Herr Kliewe hatte in seinen Ausführungen darüber informiert, dass eine neue Stelle Gerätewart geschaffen wurde. Im Haushaltshaltsplan sind aber zwei Stellen ausgewiesen.
Herr Kliewe erläutert, dass der Brandschutz zu den Pflichtaufgaben einer Kommune gehört und die Kameraden der Feuerwehren Ueckermünde und Bellin erfüllen diese Aufgabe ehrenamtlich. Herr Kliewe lobt die Arbeit der Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr, die zusätzlich viele Stunden für Aus- und Weiterbildungen unentgeltlich leisten.
Die höhere Aufwandsentschädigung der Wehrführung begründet Herr Kliewe u. a. damit, einen gewissen Anreiz für die Kameraden, die ihren normalen Dienst versehen, zu geben,l sich weiter zu qualifizieren.
Die Drucksache wird mit 8 Ja-Stimmen und einer Stimmenthaltung der Stadtvertretung zum Beschluss empfohlen.
Beschluss
Beschluss:
Beschluss:
Die Stadtvertretung setzt gemäß den §§ 4 und 5 FwEntschVO M-V für die Funktionsträger und mit besonderen Aufgaben betrauten Personen der Freiwilligen Feuerwehr Ueckermünde ab dem 01.01.2025 folgende monatlichen Pauschalbeträge als Aufwandsentschädigungen fest:
Funktion/besondere Aufgabe |
Aufwandsentschädigung in Euro |
Gemeindewehrführer |
400,00 |
stellv. Gemeindewehrführer |
200,00 |
Ortswehrführer Ueckermünde |
200,00 |
stellv. Ortswehrführer Ueckermünde |
100,00 |
Ortswehrführer Bellin |
200,00 |
stellv. Ortswehrführer Bellin |
100,00 |
Gerätewart Ortswehr Ueckermünde |
70,00 |
Gerätewart Ortswehr Bellin |
70,00 |
Verantwortlicher Einsatzfahrzeug |
40,00 |
Jugendfeuerwehrwart Ueckermünde |
125,00 |
stellv. Jugendfeuerwehrwart Ueckermünde |
62,50 |
Jugendfeuerwehrwart Bellin |
125,00 |
stellv. Jugendfeuerwehrwart Bellin |
62,50 |
Bekleidungswart |
70,00 |
Hygiene-/Sicherheitsbeauftragter Ueckermünde |
15,00 |
Hygiene-/Sicherheitsbeauftragter Bellin |
15,00 |
Ausbilderinnen/Ausbilder je Ausbildung |
15,00 |
Inhaber von Doppelfunktionen erhalten als Maximalwert den Entschädigungssatz der einen Funktion sowie die Hälfte des Satzes für die Zweitfunktion. Als erste Funktion gilt dasjenige Ehrenamt, für das die höhere Aufwandsentschädigung vorgesehen ist.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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34,2 kB
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