25.11.2024 - 10 Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger der...

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Wortprotokoll

Herr Dr. Stein fragt an, ob die Erhöhung des Aufwandsentschädigungen bereits im Haushaltsplan 2025 abgebildet ist?

Herr Kliewe hatte in seinen Ausführungen darüber informiert, dass eine neue Stelle Gerätewart geschaffen wurde. Im Haushaltshaltsplan sind aber zwei Stellen ausgewiesen.

 

Herr Kliewe erläutert, dass der Brandschutz zu den Pflichtaufgaben einer Kommune gehört und die Kameraden der Feuerwehren Ueckermünde und Bellin erfüllen diese Aufgabe ehrenamtlich. Herr Kliewe lobt die Arbeit der Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr, die zusätzlich viele Stunden für Aus- und Weiterbildungen unentgeltlich leisten.

Die höhere Aufwandsentschädigung der Wehrführung begründet Herr Kliewe u. a. damit, einen gewissen Anreiz für die Kameraden, die ihren normalen Dienst versehen, zu geben,l sich weiter zu qualifizieren.

 

Die Drucksache wird mit 8 Ja-Stimmen und einer Stimmenthaltung der Stadtvertretung zum Beschluss empfohlen.

 

 

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Beschluss

Beschluss:


Beschluss:

Die Stadtvertretung setzt gemäß den §§ 4 und 5 FwEntschVO M-V für die Funktionsträger und mit besonderen Aufgaben betrauten Personen der Freiwilligen Feuerwehr Ueckermünde ab dem 01.01.2025 folgende monatlichen Pauschalbeträge als Aufwandsentschädigungen fest:

 

Funktion/besondere Aufgabe

Aufwandsentschädigung in Euro

Gemeindewehrführer

400,00

stellv. Gemeindewehrführer

200,00

Ortswehrführer Ueckermünde

200,00

stellv. Ortswehrführer Ueckermünde

100,00

Ortswehrführer Bellin

200,00

stellv. Ortswehrführer Bellin

100,00

Gerätewart Ortswehr Ueckermünde

70,00

Gerätewart Ortswehr Bellin

70,00

Verantwortlicher Einsatzfahrzeug

40,00

Jugendfeuerwehrwart Ueckermünde

125,00

stellv. Jugendfeuerwehrwart Ueckermünde

62,50

Jugendfeuerwehrwart Bellin

125,00

stellv. Jugendfeuerwehrwart Bellin

62,50

Bekleidungswart

70,00

Hygiene-/Sicherheitsbeauftragter Ueckermünde

15,00

Hygiene-/Sicherheitsbeauftragter Bellin

15,00

Ausbilderinnen/Ausbilder je Ausbildung

15,00

 

Inhaber von Doppelfunktionen erhalten als Maximalwert den Entschädigungssatz der einen Funktion sowie die Hälfte des Satzes für die Zweitfunktion. Als erste Funktion gilt dasjenige Ehrenamt, für das die höhere Aufwandsentschädigung vorgesehen ist.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl stimmberechtigter Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

0

0

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ueckermuende.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1033&TOLFDNR=10659&selfaction=print