24.02.2025 - 2 Änderungsanträge zur Tagesordnung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Mo., 24.02.2025
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Kolata wird der heutigen Tagesordnung nicht seine Zustimmung geben, da nach seiner Auffassung die Unterlagen zur DS 25/0064 zu spät versandt wurden und er sich mit dem Thema nicht ausreichend befassen konnte.
Weiter führt Herr Kolata aus, dass die drei Stadtvertreter Frau Stein, Herr Dr. Stein und Herr von Deetzen die Fachausschüsse der Stadtvertretung zur Manipulation der Stadtvertreter nutzen.
Frau Arndt stellt fest, dass im Entwurf der Tagesordnung der Punkt „Genehmigung der Tagesordnung“ fehlt, über die Tagesordnung aber abzustimmen ist.
Frau Stein bittet um Abstimmung zur Tagesordnung:
Abtimmung: 4 Ja-Stimmen
4 Gegenstimmen
Herr Behnke erklärt, dass die Finanzausschussmitglieder damit soeben die komplette Tagesordnung abgelehnt haben und die Sitzung somit beendet ist.
Frau Zeitz weist darauf hin, dass sich die Stadt somit weiterhin in einer haushaltslosen Zeit befindet und nicht arbeitsfähig ist.
Frau Stein erklärt die heutige Sitzung für beendet.
Frau Krins bemängelt, dass es keine Neuwahl für den Ausschussvorsitz im Finanzausschuss nach der Konstituierung der Zählgemeinschaft G. Stein/Dr. Stein/M. von Deetzen gibt. Dies sei eine Ungleichbehandlung im Vergleich zum Vorgehen im Fachauschuss für Schule, Kultur, Sport, Soziales und Vereine. Frau Krins bittet um eine entsprechende Antwort.
Frau Stein verweist darauf, dass die Sitzung bereits beendet ist und keine Diskussionen mehr zulässig sind.
Frau Krins führt aus, diese Anfragen dann schriftlich an die Verwaltung heranzutragen.
Frau Stein lässt die Beantwortung der Frage durch Herrn Behnke im Anschluss noch zu.
Frau Arndt erklärt die jetzt entstandene Situation für schwierig, die Mitglieder der AFD-Fraktion wollen sich auch nicht quer stellen. Es gibt verschiedene Punkte, die den Mitgliedern der AfD-Fraktion nicht gefallen und das sollte heute hiermit zum Ausdruck gebracht werden.
Herr Behnke möchte die Frage von Frau Krins wie folgt beantworten:
Jede Fraktion oder jeder Stadtvertreter hat lt. § 29 Kommunalverfassung M-V das Recht, Anträge zur Tagesordnung zu stellen. Die Fraktion „Gemeinsam für Ueckermünde“ hat Ende des Jahres 2024 ein Schreiben an die Verwaltung geschickt und einen Antrag gestellt auf Aufnahme der Tagesordnungspunkte zum einen für den Fachausschuss Bau/Stadtentwicklung/Tourismus und zum anderen für den Fachausschuss Schule/Kultur/Sport/Soziales/Vereine. Dort sollte eine Abberufung des Auschussvorsitzenden erfolgen. Das war ein Antrag einer Fraktion. Die Stadtverwaltung beantragt nichts, außer die zur Beschlussfassung eingereichten Vorlagen.
Gemäß Kommunalverfassung sind Anträge von Fraktionen und Stadtvertretern auf die Tagesordnung zu setzen. Die Fachausschussmitglieder haben die Möglichkeit unter TOP 2 Änderungsanträge zur Tagesordnung – Anträge zu stellen, z. B. in diesem Fall „Neuwahl des/der Ausschussvorsitzenden“. Das ist in jeder Ausschusssitzung möglich.
Wenn kein Antrag einer Fraktion oder eines Stadtvertreters vorliegt, wird seitens der Verwaltung auch kein Antrag auf die Tagesordnung gebracht. Die Tagesordnung wird im Benehmen mit der/dem Vorsitzenden des Fachausschusses, in diesem Fall für den Finanzausschuss mit Frau Stein, erstellt.
Im Fachausschuss für Schule/Kultur/Sport/Soziales/Vereine ist dies nicht erfolgt, das war ein Formfehler seitens der Verwaltung, über den Herr Kliewe bereits mit Herrn Berndt kommuniziert hat.
Herr Behnke erläutert, dass sich die Ausschüsse nicht neu konstituiert haben, es wurden nur neue Sitzzuteilungen vorgenommen.
Die neue Sitzverteilung erfolgte auf der Stadtvertretersitzung am 05.12.2024. Das bedeutet, dass die Fraktion, die durch die neue Sitzzuteilung Sitze in Auschüssen verloren hat, neue Ausschussmitglieder benennen muss. Das ist erfolgt. Es gibt keinen Automatismus für Neuwahlen der Ausschüsse, wenn sich die Mehrheitsverhältnisse in der Stadtvertretung ändern.
Es handelt sich in der Folge auch nicht um eine Neubildung der Ausschüsse (Konstituierung) gemäß § 36 Absatz 4 Satz 1 und 2 KV M-V, wie nach der Kommunalwahl und Konstituierung der Stadtvertretung erfolgt. Die Ausschüsse bestehen bereits. Vielmehr ist im vorliegenden Fall § 36 Absatz 4 Satz 3 KV M-V anzuwenden: Wird ein Ausschuss vollständig oder teilweise (wie hier einschlägig) neu besetzt, bleiben der Vorsitzende des Ausschusses sowie die beiden Stellvertreter, die von dem bisherigen Ausschuss gewählt wurden bis zur Abberufung in ihrer Funktion, wenn sie erneut Mitglied des Ausschusses geworden sind.
Herr Kriewitz gibt zu bedenken, welche Auswirkungen die heute ausgefallene Sitzung für die weitere Arbeit der Verwaltung und den Haushalt der Stadt Ueckermünde hat.
Frau Stein beendet die Diskussion mit dem Hinweis auf die bereits erfolgte Beendigung der heutigen Sitzung.