25.09.2025 - 2 Änderungsanträge zur Tagesordnung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Stadtvertretung
- Datum:
- Do., 25.09.2025
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Kriewitz fragt an, ob es Änderungswünsche zur Tagesordnung gibt.
Frau Borgwardt beantragt, die DS-25/0071 (TOP 8.4.) von der heutigen Tagesordnung zu nehmen. Die Drucksache sollte erst dann wieder zur Beschlussfassung vorgelegt werden, wenn der Beschluss zu TOP 8.3. DS-25/0089 gefasst und der entsprechende Vertrag zwischen der Stadt Seebad Ueckermünde und der Firma SUNgart Ueckermünde GmbH geschlossen ist. Erst danach kann eine Beschlussfassung zum Entwurf über die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B-27 „Photovoltaikanlage Heideweg“ erfolgen.
Abstimmung zum Antrag von Frau Borgwardt:
9 Ja-Stimmen
10 Gegenstimmen
2 Stimmenthaltungen
Somit verbleibt die DS-25/0071 auf der heutigen Tagesordnung.
Herr Dr. Stein bittet, im nichtöffentlichen Teil der Sitzung das Zustandekommen der neuen Sitzordnung zu erörtern.
Auf die Frage von Frau Arndt, warum dieser Punkt im nichtöffentlichen Teil behandelt werden soll, äußert Herr Dr. Stein, dass dies zum Schutz der Beteiligten erfolgen solle.
Frau Arndt sieht keinen Grund, das Thema im nichtöffentlichen Teil zu behandeln.
Frau Fleck stellt den Antrag, über den Antrag von Herrn Dr. Stein abzustimmen.
Abstimmung zum Antrag von Herrn Dr. Stein:
14 Ja-Stimmen
4 Gegenstimmen
3 Stimmenthaltungen
Damit wird der Tagesordnungspunkt im öffentlichen Teil unter TOP 10 „Anfragen der Stadtvertreter und Mitteilungen“ aufgenommen.
Des Weiteren liegt ein Antrag der Fraktionen „Bürger für Vorpommern-Greifswald“ und „Bürgerbund Ueckermünde“ vor.
Tischvorlage DS-25/0094 –
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. B-55
„Wohnen am Kanalweg“ (DS-24/0381)
Der Antrag ging am 18.09.2025 (nicht mehr innerhalb der Ladungsfrist) ein. Über die Aufnahme der Tischvorlage auf die heutige Tagesordnung muss daher abgestimmt werden.
Frau Krins begründet den Antrag und die damit verbundene Dringlichkeit. Der B-Plan Nr. B-55 wurde am 08.11.2024 öffentlich bekannt gemacht. Sollte der Antrag heute nicht behandelt werden, könnte es lt. BauGB zum Versäumen der Frist kommen (Frist für eine Heilung von einem Jahr).
Herr Dr. Stein bittet Herrn Kliewe um Ausführungen dazu.
Herr Kliewe erläutert, dass die Stadtvertreter entscheiden müssen, ob es sich bei dem vorliegenden Antrag um eine Dringlichkeit handelt oder auf einer nächsten Sitzung der Stadtvertretung behandelt werden kann. Jedem Stadtvertreter ist das Recht einzuräumen, sich innerhalb der Ladungsfrist mit den Themen/Vorlagen zu beschäftigen. Dieser Antrag ging nicht innerhalb der Ladungsfrist ein.
Frau Krins bezieht sich auf § 215 BauGB und zitiert diesen. Sollte heute nicht über den Antrag entschieden werden, macht sich möglicherweise eine erneute Stadtvertretersitzung vor dem 08.11.2025 erforderlich.
Herr Dr. Stein richtet die Frage an die Verwaltung, ob die von Frau Krins vorgetragenen Fakten aus Sicht der Verwaltung der Richtigkeit entsprechen.
Herr Kliewe sieht in dieser Vorlage keine besondere Dringlichkeit.
Herr von Deetzen fragt nach, ob es tatsächlich so ist, dass nach einem Jahr eine Verjährung eintritt und keine Heilung mehr erfolgen kann.
Herr Kliewe bestätigt, dass die Frist innerhalb eines Jahres abgelaufen ist.
Herrn Dr. Stein betont, keine Fehler in dem Verfahren zu begehen und zitiert aus der Kommunalverfassung M-V: „Eine Angelegenheit ist dann als dringlich anzusehen, wenn eine Erörterung auf der nächst folgenden oder einer besonderen Sitzung nicht mehr möglich wäre.“.
Herr Rollik beantragt, die Vorlage nicht auf die heutige Tagesordnung zu nehmen, da die Öffentlichkeit nicht hergestellt wurde.
Frau Borgwardt ist für eine Behandlung der Drucksache in der heutigen Sitzung, um auf der sicheren Seite zu sein und keine Fehler zu begehen. Somit würde auch eine zusätzliche Stadtvertretersitzung entfallen.
Frau Krins zieht den Antrag DS-25/0094 im Namen der eingereichten Fraktionen hiermit zurück. Die Fraktionen werden einen Antrag auf Einberufung einer Sondersitzung der Stadtvertretung vor dem 08.11.2025 stellen, um keine Fristen zu versäumen.
Die Tagesordnung wird einstimmig beschlossen.
