25.09.2025 - 9.1 Antrag: "Gemeinsam für Ueckermünde"...

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Wortprotokoll

Herr Kliewe berichtet wie folgt: 

 

„Sehr geehrte Stadtvertreter,

in den zurückliegenden Wochen war die vorgesehene Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt nach einer Veröffentlichung des Vorentwurfes in der Juni-Ausgabe des Ueckermünder Stadtreporters und nach einem umfangreichen Schriftverkehr mit einem Bewohner des Kanalweges in die Diskussion gekommen.

Von eigenwilligen Ergänzungen des Aufstellungsbeschlusses der 4. Änderung des F-Planes durch die Verwaltung war die Rede und ich wurde zum König von Ueckermünde befördert, weil ich mich nicht an Stadtvertreterbeschlüsse halte.

Durch die Fraktion „Gemeinsam für Ueckermünde“ wurde ich deshalb aufgefordert, auf der heutigen Sitzung eine Sachdarstellung zu dieser Frage zu geben.

 

Ich möchte dies sachlich machen.

Zunächst ist festzuhalten, dass der Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes durch die Stadtvertretung am 14.03.2024 beschlossen wurde und am 18.04.2024 im Ueckermünder Stadtreporter mit den elf beschlossenen Änderungsflächen veröffentlicht wurde.

Manche Stadtvertreter erkannten in der Bekanntmachung der Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtreporter am 20.06.2025 eine fehlerhafte Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses, weil in dieser Bekanntmachung zwölf statt elf Flächen angegeben waren und spekulierten wild, warum der Aufstellungsbeschluss erst nach über einem Jahr veröffentlicht wurde. Wie aber bereits erwähnt, handelt es sich bei dieser jüngsten Veröffentlichung nicht um die Wiedergabe des Aufstellungsbeschlusses, sondern um den Vorentwurf zur 4. Änderung des F-Planes. Wir sind also bereits einen Schritt weiter.

 

Gemäß § 1 Absatz 6 Nr. 11 BauGB sind die Ergebnisse einer beschlossenen städtebaulichen Planung bei der Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigen. Diese Ergebnisse liegen zwischenzeitlich mit dem von der Stadtvertretung am 13.03.2025 einstimmig beschlossenen touristischen Entwicklungskonzept am Strand und Umgebung sowie mit dem beschlossenen ISEK vor. Den Beschluss über die 3. Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) fassten die Stadtvertreter bereits am 07.12.2023, ebenfalls einstimmig. Um den von der Stadtvertretung beschlossenen Planungszielen gerecht zu werden, wurde das Planungsbüro gebeten, die im Konzept behandelte Fläche am Kanalweg („Potentialfläche Kur-/Rehaklinik“) als 12. Änderungsfläche mit in den Vorentwurf zur Flächennutzungsplanänderung aufzunehmen.

 

An dieser Stelle gebe ich zu, dass die Veröffentlichung insofern unglücklich lief, als dass nicht explizit darauf hingewiesen wurde, dass sich nicht alle dargestellten Flächen auf den Aufstellungsbeschluss beziehen. Die Fläche 12 (Potenzialfläche Kur-/Rehaklinik) wurde aber eben nicht aus dem Aufstellungsbeschluss genommen, sondern aus dem besagten ISEK und dem im März 2025 verabschiedeten Entwicklungskonzept.

Wir werden die erfolgte Veröffentlichung mit Wirkung für die Zukunft wiederholen mit einem entsprechenden Hinweis.

 

Der Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des F-Planes vom 14.03.2024 ist deswegen nicht unwirksam und muss auch nicht wiederholt werden. Auch eine erneute Auslegung des Vorentwurfs muss nicht erfolgen, gleiches gilt für die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB). Das ist auch die Meinung der Rechtsaufsichtsbehörde. Die Stadtvertretung hat in einer der nächsten Sitzungen über die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung eingegangenen Hinweise, Bedenken und Anregungen nach einer Abwägung und die Entwurfsfassung zur F-Planänderung zu entscheiden.

 

Zum Schluss möchte ich noch Stellung nehmen auf die Beschwerde eines Bürgers, der darum bat, seinen Schriftverkehr mit der Stadt an alle Stadtvertreter weiterzuleiten. Als Kreistagsmitglied weiß ich, dass es schwierig und nervenaufreibend ist, wenn man Mails mit zahlreichen Anlagen erhält und diese dann zeitlich in die richtige Reihenfolge bringen muss. Deshalb habe ich die Mails des Bürgers chronologisch in eine Word-Datei kopiert, um sie leichter lesbar zu machen. Dabei ist mir offensichtlich eine Betreffzeile und ein Absatz untergegangen. Dafür bitte ich um Entschuldigung. Das hatte keine inhaltlichen Gründe, sondern war der kurzen Zeit geschuldet, die mir zur Verfügung steht. Nicht immer ist es also gut, wenn man Gutes tun möchte.

 

Das waren meine Ausführungen zum Thema. Man kann dies auch sachlich behandeln, wenn man möchte.“

 

Herr Rabethge erinnert daran, dass bereits vor einigen Jahren in der Stadtvertretung touristische Konzepte für diese Fläche am Kanalweg besprochen wurden. Im Punkt 12 ist die Fläche nun als Sondergebiet Kurklinik am Kanalweg ausgewiesen. Hätte es einer Umwidmung der Fläche in Form eines Beschlusses durch die Stadtvertretung bedurft?

 

Herr Kliewe berichtet, dass im einstimmig von der Stadtvertretung beschlossenen Touristischen Entwicklungskonzept (TEK) die Fläche als eine Kurklinik ausgewiesen ist.

Die Stadtvertreter haben die Möglichkeit, die Fläche auch wieder herauszunehmen. Danach geht es in den Entwurf und dann erst zur Änderung des Flächennutzungsplanes. 

 

Auf die Frage von Herrn Dr. Stein, ob es zu Verzögerungen oder zusätzlichen Kosten kommt, wenn der Aufstellungsbeschluss wieder zurückgenommen wird, antwortet Herr Behnke, das dem so ist.

Es bedarf einer Korrektur der öffentlichen Bekanntmachung und nicht eines erneuten Aufstellungsbeschlusses. Die Verwaltung hat den Flächennutzungsplan nicht geändert. Es ist vorgesehen, aufgrund der Beschlusslage der Stadtvertretung die Fläche von Freizeit/Tourismus in ein Sondergebiet Kurklinik umzuwandeln.

 

Herr Kriewitz bittet aufgrund von Aussagen in der Ueckermünder Bevölkerung, die Stadt hätte bereits einen Betreiber für eine Kurklinik, um eine Antwort des Bürgermeisters dazu.

 

Herr Kliewe informiert, dass er im vergangenen Jahr ca. 8 oder 9 große Rehakliniken in Deutschland angeschrieben und für den Standort geworben hat. Daraufhin haben sich zwei Interessenten gemeldet. Ein Interessent würde als Betreiber, aber nicht als Investor auftreten.

Mit dem zweiten Interessenten ist die Verwaltung noch im Gespräch, ob für ihn diese Fläche für eine Kurklinik infrage kommen würde.

 

Herr Albrecht bedankt sich für die Ausführungen des Bürgermeisters, die auf Antrag der Fraktion „Gemeinsam für Ueckermünde“ erfolgten.

 

Frau Krins bezieht sich auf die Erläuterungen von Herrn Kliewe, die Rechtsaufsicht des Landkreises hätte die Auffassung der Stadtverwaltung, der Aufstellungsbeschluss wäre nicht unwirksam und eine erneute Auslegung des Vorentwurfes nicht erforderlich, geteilt. Gibt es rechtliche Grundlagen, auf die sich die Rechtsaufsichtsbehörde stützt, dass ein touristisches Nutzungskonzept Grundlage für einen Flächennutzungsplan ist?

 

Herr Behnke erläutert, dass es sich hier, wie bereits erwähnt, um den § 1 Abs. 1 BauGB handelt. In diesem Fall geht es um städtebauliche Planungen. Dazu gehören Beschlusslagen, in denen ausdrücklich erwähnt wird, wohin sich die Stadt Ueckermünde entwickeln soll. Es handelt sich beim Touristischen Entwicklungskonzept und beim ISEK nicht um Bauleitpläne.

 

Frau Borgwardt bittet, den Begriff „Kurklinik“ auf Kur- und Rehaklinik zu erweitern, da der Bedarf an Rehakliniken wesentlich größer ist.

 

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Beschluss

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl stimmberechtigter Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

0

0

0

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