04.12.2025 - 2 Änderungsanträge zur Tagesordnung

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Wortprotokoll

1.  Antrag der Fraktion „Gemeinsam für Ueckermünde“

Absetzung des TOP Ö7 „Wirtschaftliche Ausrichtung der UWG/UWD Berichterstattung des Aufsichtsratsmitglieds Stadtvertreterin Antje Krins“

 

Frau Krins verweist auf den § 29 Abs. 1 KV M-V, der aussagt, dass vor Absetzen eines Tagesordnungspunktes die Gelegenheit der Begründung gegeben sein muss.

Frau Krins erläutert, dass sie mit dem Bericht ihrer Informationspflicht als Aufsichtsratsmitglied gegenüber der Stadtvertretung nachkommen wolle. Es sei nicht beabsichtigt, rechtsgeschäftliche Erklärungen abzugeben, sondern die Stadtvertreter zu sensibilisieren, auch einmal kritisch auf die städtischen Gesellschaften zu schauen.

 

Frau Dr. Dittmann erinnert an ihre Worte, die sie in der ersten Stadtvertretersitzung dieser Legislaturperiode an die Stadtvertreter gerichtet hatte, Fairness allen gegenüber zu zeigen. Zur Fairness gehört auch, einem Stadtvertreter die Möglichkeit einzuräumen, zu informieren. Die Stadtvertreter wollten mehr Transparenz gegenüber den Ueckermünder Bürgern zeigen. Da der Inhalt des Beitrages von Frau Krins nicht bekannt ist, versteht Frau Dr. Dittmann nicht, diesen Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung zu nehmen. Sie möchte daher an alle Stadtvertreter appellieren, den Tagesordnungspunkt nicht von der Tagesordnung zu nehmen, sodass Frau Krins ihrer Informationspflicht nachkommen kann.

 

Herr Kriewitz verweist auf den vorliegenden Antrag der Fraktion „Gemeinsam für Ueckermünde“, in welchem Bezug auf das Schreiben des Aufsichtsratsvorsitzenden der UWG/UWD genommen wird, dass ein derartiges Vorgehen weder im Aufsichtsrat besprochen, noch die Billigung des Aufsichtsrates vorliegt, dass Frau Stadtvertreterin Krins zu einer solchen Willensäußerung befugt ist.

 

Herr Berndt zitiert aus dem § 71 Abs. 2 der Kommunalverfassung.

Demnach hat das Schreiben des Aufsichtsratsvorsitzenden der UWG/UWD keine rechtliche Grundlage, den in Rede stehenden Tagesordnungspunkt von der heutigen Tagesordnung zu nehmen.

 

Frau Krins informiert über das Antwortschreiben an den Aufsichtsratsvorsitzenden vom heutigen Tage, in dem auf das jüngst ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.09.2024 zur Verschwiegenheitspflicht auf Veranlassung einer Gebietskörperschaft in den Aufsichtsrat entsandte Aufsichtsratsmitglieder verwiesen wird. Demnach sind diese von der Verschwiegenheitspflicht gegenüber der Gemeindevertretung entbunden.

 

Herr Dr. Stein hat kein Problem, wenn Frau Krins von ihrer Informationspflicht Gebrauch macht und der Tagesordnungspunkt auf der Tagesordnung verbleibt. Da aber keine gemeinsame Absprache mit dem Aufsichtsrat erfolgte, unterbreitet Herr Dr. Stein den Vorschlag, den Tagesordnungspunkt in den nichtöffentlichen Teil zu verlegen.

 

Frau Krins ist seit einem Jahr Mitglied im Aufsichtsrat der UWG/UWD. In dieser Zeit hat Frau Krins um Informationen und Unterlagen gebeten, die ihr vom jetzigen Geschäftsführer Herrn Prade nicht vorgelegt wurden. Frau Krins verweist auf den § 71 (4) KV M-V, die Stadtvertreter frühstmöglich über Belange des Aufsichtsrates städtischer Unternehmen zu informieren. 

Frau Krins hatte mit Herrn Kliewe im Vorfeld über den Tagesordnungspunkt gesprochen. Herr Prade war nach mehrfachem Versuchen, für Frau Krins nicht erreichbar.  

 

Herr von Deetzen bittet um Abstimmung zum Antrag der Fraktion „Gemeinsam für Ueckermünde“.

 

Herr Rabethge bittet um Begründung des Antrages der Fraktion „Gemeinsam für Ueckermünde“.

Herr Kriewitz verliest die Begründung:

„Ich verweise hier insbesondere auf das Schreiben des Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn M. Uhteg, das dem Gesellschafter vorliegt. Ein derartiges Vorgehen wurde weder im Aufsichtsrat besprochen noch liegt hier die Billigung des Aufsichtsrates vor, dass Frau Stadtvertreterin Krins zu einer solchen Willensäußerung befugt ist.“

 

Herr Albrecht verweist auf gewisse Strukturen im Aufsichtsrat und findet es schwierig, wenn eine Person aus dem Aufsichtsrat den Vortrag hält ohne dies mit den anderen Aufsichtsratsmitgliedern abgestimmt zu haben. 

 

Herr von Deetzen

Frau Krins sprach an, mit dem Gesellschafter der UWG, Herrn Kliewe, gesprochen zu haben und bittet Herrn Kliewe um eine Aussage dazu.

 

Herr Kliewe bestätigt, dass Frau Krins ein Gespräch beim Bürgermeister hatte und über die Absicht, in der Stadtvertretersitzung einen Vortrag zu halten. Herr Kliewe hatte seine Bedenken dahingehend geäußert, da es sich um eine Einzelmeinung handelt. Zu inhaltlichen Dingen des Vortrages wurde sich nicht verständigt.

 

Herr Rollik unterbreitet den Vorschlag, Frau Krins möge sich mit dem Aufsichtsrat noch einmal verständigen und der Tagesordnungspunkt wird dann in der ersten Sitzung der Stadtvertretung in 2026 mit aufgenommen.

Frau Krins entgegnet, dass sie sich mit niemandem abstimmen muss.

 

Herr von Deetzen bittet nochmals um Abstimmung des Antrages.

 

Herr Kolata bittet um namentliche Abstimmung des Antrages der Fraktion „Gemeinsam für Ueckermünde“, den Tagesordnungspunkt von der heutigen Tagesordnung zu nehmen. 

 

 

JA

NEIN

Enthaltung

Albrecht, Jens

X

 

 

Arndt, Inken

 

X

 

Bauch-Kröhnert, Th.

X

 

 

Berndt, Karsten

 

X

 

Bogdanski, Janette

X

 

 

Borgwardt, Dagmar

 

X

 

Dieckmann, Steffi

 

X

 

Dr. Dittmann, Ute

 

X

 

Erben, K.-Dieter

X

 

 

Fleck, Kathleen

X

 

 

Kolata, Holm

 

X

 

Kriewitz, Robert

X

 

 

Krins, Antje

 

X

 

Rabethge, Detlef

 

X

 

Rickmann, Paul

X

 

 

Rollik, Ingo

X

 

 

Seeger, Carsten

X

 

 

Stein, Gabriele

X

 

 

Dr. Stein, Stefan

X

 

 

Von Deetzen, Meik

X

 

 

Wittenberg, Kerstin

 

X

 

Ergebnis:

12

9

 

 

Mit 12 Ja-Stimmen und 9 Gegenstimmen wird der TOP 7 von der heutigen Tagesordnung genommen.

 

Herr Kriewitz fragt an, ob es weitere Änderungsanträge gibt.

 

2. Antrag der AfD-Fraktion

Seitens der AfD-Fraktion werden 2 Anträge auf Änderung der Tagesordnung gestellt.

 

1. TOP 8.1 DS-24/0044-1

 Wahl der Vergabeart für das Ausschreibungsverfahren Planungsleistung

 „Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung“, Ermächtigung des Bürger-

 meisters zur Zuschlagserteilung

 

Es wird beantragt, die Drucksache DS-24/0044-1 erst nach dem politischen Antrag der AfD-Fraktion TOP 9.2 DS-25/0115 „Zurückstellung des Beginns der kommunalen Wärmeplanung gemäß § 3 Wärmeplanungsgesetz (WPG)“ zu behandeln.

 

Frau Arndt begründet den Antrag.

Am 05.12.2024 wurde in der Stadtvertretersitzung einstimmig der Beschluss

gefasst, die Planungsleistung nicht auszuschreiben.

Dieser Beschluss ist noch immer gültig, da er nicht aufgehoben wurde, ist er weiterhin bindend für die Stadtverwaltung und Stadtvertretung.

Ein bestehender Beschluss kann nicht durch schlüssiges Handeln außer Kraft gesetzt werden. Er muss ordnungsgemäß aufgehoben werden, was hier nicht passiert ist. 

Frau Arndt kritisiert, dass die Stadt ohne Kenntnis der Stadtvertretung dem KEEN-Verbund beigetreten ist. Hierzu hätte es eines Beschlusses der Stadtvertretung bedurft.

Wer heute diesem Antrag der Stadtverwaltung zustimmt, bindet die Stadt dauerhaft ohne gesicherte Rechts- und Finanzgrundlagen.

Frau Arndt fordert daher auch eine namentliche Abstimmung.

Es wäre Aufgabe der Stadtverwaltung und auch des Stadtpräsidenten gewesen, die Tagesordnung so vorzubereiten, dass die Grundsatzfrage (Antrag der AfD-Fraktion) vor der Drucksache der Verwaltung behandelt wird.

 

 

Herr Rollik beantragt, den Antrag der AfD-Fraktion, DS-25/0115 vor der Verwaltungsdrucksache DS-24/0044-1 unter TOP 8.1 zu behandeln.

 

Herr Kliewe möchte einige Aussagen, die Frau Arndt in ihrer Begründung gegeben hat, richtigstellen.

Die Drucksache, die von Frau Arndt angesprochen wurde, ist am 05.12.2024 in der Stadtvertretersitzung nicht beschlossen, sondern von der Tagesordnung genommen worden.

Es gibt zwischenzeitlich neue Voraussetzungen. Die Drucksache wurde damals von der Tagesordnung genommen, da erwartet wurde, dass die Bundesregierung das Gesetz zur Wärmeplanung wieder zurücknimmt. Dies ist nicht eingetreten. Die Stadt ist daher in der Pflicht, das Gesetz umzusetzen. Das „Ob“ steht daher nicht zur Debatte. Die Verwaltung ist angehalten, auf gesetzliche Veränderungen zu reagieren. Dies ist mit dem Einreichen der DS-24-0044-1 erfolgt.

Es gibt im Übrigen keine Regelung im Kommunalrecht, die vorsieht, das politische Vorlagen vor Verwaltungsvorlagen zu behandeln sind.

 

Dem KEEN-Netzwerk ist die Stadt Ueckermünde im Jahre 2021 eingetreten. Dazu gibt es einen einstimmigen Beschluss der Stadtvertretung.

 

Es wird um Abstimmung zum Antrag von Frau Arndt, die DS-25/0115 vor der DS-24/044-1 zu behandeln, gebeten.

 

Dem Antrag wird mehrheitlich zugestimmt.

 

2.  Antrag der AfD-Fraktion

Die AfD-Fraktion beantragt, die DS-25/0121 (TOP 9.4) von der heutigen Tagesordnung zu nehmen.

Frau Arndt begründet den Antrag.  

 

Herr von Deetzen zieht seinen Antrag unter dem TOP 9.4 DS-25/0121 zurück, da in keinem Ausschuss über den Antrag diskutiert bzw. beraten wurde. 

 

3.  Antrag Herr von Deetzen

Es wird beantragt, den TOP 9.3, DS-25/0116 von der heutigen Tagesordnung zu nehmen aus den gleichen Gründen wie zu TOP 9.4.

 

4. Antrag Herr Dr. Stein

da das Thema im Vorfeld nicht in den Ausschüssen behandelt wurde, wird beantragt, die Vorlage zurück in die Ausschüsse zu geben und dann wieder der Stadtvertretung zum Beschluss vorzulegen.

 

Herr Albrecht kritisiert, dass Themen nicht in den dafür zuständigen Ausschüssen vorbesprochen und in der Stadtvertretersitzung ausdiskutiert werden. Herr Albrecht verweist auf die Rechtslage, die in diesem Fall aussagt, dass die Zuständigkeit beim Bürgermeister liegt.

 

Frau Arndt entgegnet, dass eine Befassung in den Fachausschüssen nicht zwingend notwendig sei. Es gibt dafür keine gesetzliche Grundlage.

Sollte es ein Gesetz geben, welches den Einzug des Rundfunkbeitrags durch die Stadt gibt, hätte sich Frau Arndt gewünscht, wenn Herr Kliewe ihr diese Gesetzespassage hätte zukommen lassen.

 

Frau Stein bittet um Abstimmung und stimmt den Aussagen von Frau Arndt zu, dass es keine gesetzliche Grundlage gibt, Vorlagen in den Ausschüssen zu behandeln. Die Stadtvertretung selbst kann hierüber entscheiden, ob diese Vorlagen in die Ausschüsse zurückverwiesen werden.

Frau Stein bittet daher um Abstimmung.

 

Herr von Deetzen stellt folgenden Antrag:

Es wird beantragt, die DS-25/0116 (TOP 9.3) von der heutigen Tagesordnung zu nehmen.

 

Frau Krins weist darauf hin, wenn übertragene Aufgaben rechtswidrig sind, erwartet wird, diese erst gar nicht auf die Tagesordnung zu nehmen.

 

Herr Kliewe muss hier widersprechen, der Bürgermeister hat das Recht, gegen rechtswidrige Beschlüsse zu widersprechen, aber nicht gegen Punkte auf der Tagesordnung, auch wenn sie rechtswidrig sind.

 

Herr Kriewitz bittet nun um Abstimmung zum Antrag von Dr. Stein, den TOP 9.3 DS-25/0116 in die Fachausschüsse zurückzuverweisen.

 

Abstimmungsergebnis:  13 Ja-Stimmen

       8 Gegenstimmen

 

Die DS-25/0116 wird somit in die Fachausschüsse zurückverwiesen.

 

 

5. Antrag Fraktion „Bürger für Vorpommern-Ueckermünde“

Herr Rabethge beantragt, die Diskussion zum Haushalt 2026 an den Anfang der Tagesordnung unter 8.1 zu behandeln.

Begründung:

In der heutigen Sitzung werden viele Drucksachen behandelt, die erhebliche Konsequenzen für den Finanzbereich der Stadt Ueckermünde haben werden.

Bevor hierüber entschieden wird, sollte die Finanzlage der Stadt bekannt sein und welche Mittel zur Verfügung stehen. Daher bittet die Fraktion, den Haushalt 2026 unter TOP 8.1 zu behandeln.

 

Dem Antrag der Fraktion „Bürger für Vorpommern-Greifswald“, die DS-25/0124 unter TOP 8.1 zu behandeln wird einstimmig zugestimmt.

 

6. Antrag der Fraktion „Bürgerbund Ueckermünde“

Herr Kolata stellt den Antrag, die Drucksache DS-25/019 unter dem TOP 8.8 von der heutigen Tagesordnung zu nehmen.

 

Herr Berndt erklärt sich für befangen und nimmt im Zuschauerbereich Platz.

 

Herr Kolata begründet den Antrag wie folgt.

Der Landkreis Vorpommern-Greifswald prüft, ob in diesem Bereich überhaupt eine Bebauung erfolgen kann.

Ein B-Plan reicht nicht aus, sodass auch der Flächennutzenplan geändert werden müsste. Es sind noch viele Frage offen, so lange diese nicht geklärt sind, sollte die Drucksache nicht behandelt werden.

 

Frau Fleck informiert, dass die aufgeworfenen Fragen im Zuge des B-Plan-Verfahrens geklärt werden.

 

Herr Kriewitz bittet um Abstimmung des Antrages der Fraktion „Bürger für Vorpommern-Greifswald“.

 

 Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen

     11 Gegenstimmen

     1 Stimmenthaltung

 

Somit verbleibt der Tagesordnungspunkt auf der heutigen Tagesordnung.

 

Herr Berndt nimmt wieder an der Sitzung teil.

 

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Abstimmungsergebnis

 

 

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