04.12.2025 - 7.2 Zurückstellung des Beginns der kommunalen Wärme...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Gremium:
- Stadtvertretung
- Datum:
- Do., 04.12.2025
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- AfD
- Bearbeiter:
- Bianka Sachtler
Wortprotokoll
Frau Arndt begründet den vorliegenden Antrag der AfD-Fraktion. Es besteht noch ausreichend Zeit und kann daher nicht nachvollzogen werden, warum dieser Beschluss von der Verwaltung unbedingt „durchgepeitscht“ werden soll.
Herr Dr. Stein verweist in seinen Ausführungen darauf, dass vom Land noch keine Ausführungsbestimmungen vorliegen. Es macht daher keinen Sinn, in dieses Projekt zu investieren, wenn noch keine Ausführungsbestimmungen vorliegen. Es ist daher noch Zeit, da der Gesetzgeber eine Umsetzung erst in 2028 vorsieht.
Herr Behnke stimmt dem zu, dass noch keine Verordnung vom Land vorliegt, die aussagt, dass eine 100 %-ige Kostendeckung erfolgt. Grundsätzlich sind aber die Kommunen verpflichtet, bis zum 30.06.2028 die Planung zu erstellen. Der Bürger hat einen Anspruch darauf, bis zum Jahre 2028 zu wissen, was mit seinem Grundstück passiert, wie sieht die Wärmeversorgung aus.
Die Verwaltung unternimmt nichts, bevor die gesetzlichen Grundlagen nicht vorliegen. Die von der Verwaltung eingebrachte Vorlage dient dazu, handlungsfähig zu sein, wenn die gesetzlichen Grundlagen vorliegen, da die Vergabeverfahren etliche Wochen in Anspruch nehmen. Herr Behnke verweist auch auf die in den Ausschüssen vorgeschlagene Änderung zur Drucksache „vorbehaltlich der kostendeckenden Finanzierung (100 %).
Herr Behnke bittet daher die Stadtvertreter, der Verwaltungsdrucksache zuzustimmen.
Herr Kolata beantragt das Ende der Debatte.
Herr Albrecht stellt den Antrag, die Drucksache in das nächste Jahr zu verschieben.
Frau Arndt stellt im Namen der AfD-Fraktion den Antrag, die Wärmeplanung in die 3. Sitzung der Stadtvertretung 2026 zu verschieben.
Herr Kriewitz bittet um Abstimmung zum Antrag der AfD-Fraktion.
Dem Antrag der AfD-Fraktion wird mit 20 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme beschlossen.
Eine Behandlung der DS-24/00044-1 entfällt damit.
Beschluss
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt:
- den formellen Beginn der kommunalen Wärmeplanung bis auf Weiteres zurückzustellen.
- Die Entscheidung über die Beauftragung einer Wärmeplanung erfolgt erst, wenn
- die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen auf Bundes- und Landesebene abschließend geklärt sind,
- verbindliche Förderprogramme für die Erstellung der Wärmepläne in Kraft getreten sind, und
- die Stadtverwaltung eine belastbare Kostenschätzung vorlegen kann.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, bis spätestens Ende 2026 eine aktualisierte Entscheidungsgrundlage vorzulegen, in der Fördermöglichkeiten, Fristen und Handlungsspielräume dargestellt werden.
4. Zwischenzeitlich soll die Verwaltung prüfen,
- welche Vorarbeiten (z. B. Energieverbrauchsdaten, Gebäudebestandsanalyse, Potenzialstudien)
sinnvoll und förderfähig sind,
- und in welchem Umfang eine interkommunale Zusammenarbeit mit Nachbarkommunen
wirtschaftlich vorteilhaft sein könnte.
