20.11.2025 - 9 Informationen zur Beschaffung von Schulbüchern ...

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Wortprotokoll

Frau Schmidt informiert kurz über das Vorgehen bezüglich der Schulbuchbeschaffung.

 

Gemäß § 54 Abs. 2 des Schulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern werden auf Grund der Lernmittelfreiheit seitens der Stadt Seebad Ueckermünde als Schulträger der Haff-Grundschule und Regionale Schule Ueckermünde jährlich umfangreiche Mittel für die Beschaffung von Schulbüchern zur Verfügung gestellt.

 

Jeder Schüler hat die Möglichkeit, sich die Bücher auszuleihen für das Schuljahr. Hierfür werden durch die Schulen die Abfragen an die Schüler ca. im März/April rausgegeben, damit wir wissen, wie viele Leihexemplare benötigt werden. Dann erfolgt die Ausschreibung der Schulbücher, die Vergabe und die Beauftragung.

 

2025 haben wir für die Haff-Grundschule 3.368,07 Euro für Bücher und in der Regionalen Schule 28.777,61 Euro ausgegeben. Geplant für 2026 sind für die Haff-Grundschule 4.900,00 Euro und für die Regionale Schule 35.000,00 Euro.

 

Die Arbeitshefte für die Schüler werden über die eingezogenen Elternbeiträge finanziert. Diese gehören nicht zu den Lernmitteln, die im Rahmen der Lernmittelfreiheit gem. § 54 Abs. 2 des Schulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung gestellt werden.