25.02.2025 - 8.2 Ländlicher Wegebau Bornkamp in Ueckermünde, Zus...

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Wortprotokoll

Herr Behnke erläutert, dass es zwar der Stadtvertretung zusteht, sich die Erteilung des Zuschlages auch abweichend von den Wertgrenzenregelungen der Hauptsatzung vorzubehalten, dies jedoch aus Sicht der Verwaltung zu vermeidbaren Verzögerungen beim Abschluss von Vergabevefahren führt und auch nicht erforderlich ist. Die Verwaltung ist an Recht und Gesetz gebunden und hat den Zuschlag ausschließlich nach vergabrechtlichen Kriterien zu erteilen. Dazu zählt insbesondere auch die Prüfung der Angemessenheit des Angebotspreises. Auf ein wirtschaftliches Angebot im Sinne des Vergaberechts ist der Zuschlag in der Regel zwingend zu erteilen. Selbstverständlich muss auch die Finanzierung des Vorhaben sichergestellt sein, dafür müssen ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Herr Behnke bittet insoweit um das Vertrauen der Stadtvertreter gegenüber der Verwaltung in Bezug auf die ordnungsgemäße Durchführung der Vergabeverfahren und die entsprechende Angebotswertung, welche in den meisten Fällen auch durch ein Planungsbüro unserer Vergabestelle vorgeschlagen wird.

Die Verwaltung wird für die Stadtvertreter noch Informationen über die Regelungen im Vergaberecht zusammenstellen.

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Beschluss

Beschlussempfehlung:

 

  1. Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach dem nun durchgeführten Vergabeverfahren der Firma Eurovia Verkehrsbau GmbH NL Neubrandenburg, Eschengrunder Straße 28, 17034 Neubrandenburg, für die Maßnahme Los 1 Straßenbau „ländlicher Wegebau Bornkamp“ den Zuschlag in Höhe von 329.824,86 Euro brutto zu erteilen.
  2. Der Bürgermeister wird zugleich ermächtigt, je nach Ergebnis der noch durchzuführenden Preisaufklärung nach dem nun durchgeführten Vergabeverfahren der Firma Landschaftsbau Hans Wegner GmbH & Co KG, Wismutstraße 23, 17036 Neubrandenburg, für die Maßnahme Los 2 Landschaftsbau „ländlicher Wegebau Bornkamp“ den Zuschlag in Höhe von 63.680,53 Euro brutto oder an den zweitplatzierten Bieter Firma Pawlak GmbH & Co. KG, Am Gewerbepark1, 17373 Ueckermünde, in Höhe von 95.144,12 Euro brutto zu erteilen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl stimmberechtigter Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

7

0

2

 

Online-Version dieser Seite: https://ueckermuende.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1085&TOLFDNR=11060&selfaction=print