12.06.2025 - 9 Durchfahrtsverbot für ÖPNV-Busse, Informationen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Do., 12.06.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Behnke führt aus, dass nach der letzten Fachausschusssitzung Herr Uhteg, Herr Krenzichhorst und er zu einem Gespräch bei der VVG waren. Hier war zu erfahren, dass es bereits 2006 dazu Gespräche zwischen der Stadt Ueckermünde und der VVG gab. Damals wurde sich gegen eine „Verbannung des Busverkehrs“ aus der Innenstadt ausgesprochen nach dem Motto anderer Städte: „ÖPNV in die Städte rein, alles andere (Individualverkehr) raus“. Erst mit einer Petition an den Bürgerbeauftragten im Jahr 2017, die direkt an den Landkreis Vorpommern-Greifswald als Aufgabenträger des ÖPNV ging, wurde die Durchfahrung der Altstadt mit Linienbussen wieder thematisiert.
Nach der damaligen Prüfung durch die VVG betrugen die Mehrkosten für die Umfahrung bei 1.364 Fahrten pro Jahr und demnach zusätzlich rund 34.000 km auf etwa 75.000 Euro.
Seinerzeit wurden bereits Fahrten reduziert. Die Busse sind so getaktet, dass alle Schulen angefahren werden können. Der Landkreis konnte jedioch die höheren Kosten, die für eine Umfahrung in Rede stehen, nicht tragen.
Die VVG hat im Gespräch zugesichert, die Möglichkeit, die Stadtdurchfahrten zu reduzieren aus fahrplantechnologischer Sicht prüfen. Im Übrigen besteht nur die Möglichkeit, das Anliegen erneut beim Landkreis vorzutragen. Dieser müsste bereit sein, die zusätzlichen Kosten, die bei einer Umfahrung durch die Linienbusse entstehen, zu tragen. Sonst müsste die Stadt die zusätzlichen Mittel aus dem städtischen Haushalt als freiwillige Leistung tragen.
Frau Krins hält 2 Euro pro Kilometer für sehr hoch und bittet, dies prüfen zu lassen. Für die Anwohner sind die Durchfahrten schon sehr belastend. Die Straßensanierung ist auch mit in die Waagschale zu legen.
Herr Albrecht ist der Meinung, dass alles hinterfragt werden kann. Man kann aber auch die 2 Euro so hinnehmen.
Herr Behnke merkt an, dass die von der VVG zur damaligen Petition zur Verfügung gestellten Unterlagen dem Protokoll als nichtöffentliche Anlage beigefügt werden. Diese sind unbedingt vertraulich zu behandeln.
