15.09.2025 - 6.1 Wahl der Vergabeart für das Ausschreibungsverfa...

Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Dr. Stein merkt an, dass Herr Behnke in der Sitzung des Fachausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Tourismus am 06.05.2025 erörterte, dass Frau Benseler hier federführend ist, aber ohne Planungsbüro wird es nicht gehen. Herr Dr. Stein hat die Satzung durchgelesen und geprüft. Er ist der Meinung, dass die Verwaltung das selbst machen kann.

 

Frau Benseler erklärt, dass Mittel in 2025 und 2026 angemeldet wurden, weil bei der Vergabe schon Mittel eingestellt werden müssen und dann kann erst der Vertrag geschlossen werden. Die 1. Fassung der Satzung für 2001 wurde von einem Rahmenplaner entworfen. Für eine Gestaltungssatzung ist es wichtig, die Stadt anzuschauen, Charakteristika zu erkennen und mit Fach- und Sachverstand heranzugehen.

 

Herr Behnke geht davon aus, dass Herr Dr. Stein der Meinung ist, dass die Verwaltung das Know-how hat, dies zu überarbeiten. Aber nicht jeder Stadtplaner kann alle Fachgebiete abdecken. Ein „Verwaltungsmensch“ kann diese planerischen Anforderungen nicht zu 100 % leisten. Diese fachliche Sicht haben wir leider nicht. Hier ist daher Unterstützung durch einen Fachplaner notwendig.

 

Frau Fleck merkt an, dass dies auch andere Städte betrifft, die in der Stadtsanierung waren. Der Einsatz von Städtebauplanern ist hier angebracht.

 

Frau Arndt fragt, ob man hier nicht auch Fördermittel einwerben kann, wenn es z.B. um Photovoltaikanlagen geht?

 

Frau Fleck verneint dies. Jeder Antragsteller beantragt Fördermittel für seine Bauvorhaben selbst. Hier geht es um die Bearbeitung der Gestaltungssatzung, also um Rahmenbedingungen, welche durch die Stadt im Geltungsbereich der Satzung festzulegen sind. Was ist erlaubt und unter welchen gestalterischen Vorgaben.

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Planungsleistung für die Erarbeitung der 2. Änderung der Gestaltungssatzung „Altstadt am Haff“ der Stadt Seebad Ueckermünde im Wege der Verhandlungsvergabe zu vergeben.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, nach Durchführung des Vergabeverfahrens den entsprechenden Vertrag in Anlehnung an die HOAI 2021 abzuschließen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl stimmberechtigter Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

5

1

3

 

Online-Version dieser Seite: https://ueckermuende.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1105&TOLFDNR=12115&selfaction=print