18.11.2025 - 7.3 Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr...

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Wortprotokoll

Herr van der Heyden fragt, ob der Weg öffentlich ist. Dies wird von Frau Benseler verneint.

 

Herr Behnke merkt an, dass es sich hier um einen Grundsatzbeschluss handelt. Alle weiteren Fragen werden im B-Plan-Verfahren geklärt.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

  1. Für das Gebiet nordöstlich der Oststraße soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 304/27 teilweise, 399, 400 teilweise und 402/8 teilweise, der Flur 2, Gemarkung Ueckermünde. Er wird wie folgt umgrenzt

 

im Norden:

durch eine Kleingartenanlage (Flurstück 403/1) und einen Weg (Flurstück 304/27),

im Osten:

durch den Schulweg (Flurstücke 304/23) und vorhandene Wohnbebauung und Wohnnebenflächen in der Hamburger Straße (Flurstücke 398/10, 398/9, 398/8, 398/6, 398/5, 398/3, 398/2, 398/12) sowie in der Oststraße (Flurstücke 398/13, 398/15, 398/21, 398/25, 398/24, 398/23, 398/19) und Garagen (Flurstücke 304/2, 304/9, 304/11, 304/16 und 402/8),

im Süden:

durch eine Wohnbaufläche (Flurstück 400) und die Oststraße,

im Westen:

durch Gewerbeflächen (Flurstücke 401/1 und 401/23) und Gartengrundstücke (Flurstücke 401/11, 401/10, 401/9, 401/8, 401/7, 401/6 und 401/5) und einen Weg (Flurstück 304/27 und 402/8).

 

Alle Flurstücke befinden sich in der Flur 2, Gemarkung Ueckermünde. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches dieses Bebauungsplanes ist im Lageplan, der als Anlage beigefügt ist, dargestellt.

Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Der Bebauungsplan soll die Erschließung und Bebauung mit Wohngebäuden planungsrechtlich sichern.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB).

3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 wird nach § 13 Absatz 2 Nr. 1 i.V.m. § 13a BauGB abgesehen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 Absatz 1 Kommunalverfassung M-V waren keine Mitglieder der Stadtvertretung tätig, die dem Mitwirkungsverbot unterlagen.

 

Folgende Mitglieder der Stadtvertretung waren von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen:

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl stimmberechtigter Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

8

0

1

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ueckermuende.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1107&TOLFDNR=12383&selfaction=print