18.11.2025 - 7.4 Erneuter Aufstellungsbeschluss über die 4. Ände...

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Wortprotokoll

Herr van der Heyden erklärt für die Fraktion „Gemeinsam für Ueckermünde“, dass die Fläche 12 im Beschluss nicht enthalten ist und ggf. später ergänzt wird. Derzeit liegen noch keine detaillierten Planungen für eine Kur- bzw. Reha-Einrichtung vor, die eine Aufnahme rechtfertigen.

 

Herr Scholz fragt, was auf der Fläche zu Punkt 8 geplant ist?

 

Frau Benseler erklärt, dass hier das Symbol „Soziale Zwecke“ herausgenommen werden soll. Es ist nur eine Anpassung an die Tatsachen.

 

Herr von Deetzen möchte ebenfalls den Punkt 12 herunternehmen, um dort Ruhe hinein zu bekommen. Die Punkte 1 bis 11 hätte er erklärt haben wollen. Für ihn ist vieles nicht nachvollziehbar.

 

Frau Krins sieht das ähnlich. Die Fläche am Kanalweg ist neu zu ordnen. Daher stimmt sie zu, den Punkt 12 vom Beschluss herauszunehmen.

 

Frau Krins: Die 4. Änderung des F-Planes ändert doch nichts.

 

Herr Behnke erläutert, dass die 3. Änderung des F-Planes in Kraft ist. In der Stadtvertretung am 25.09.2025 wurde nun die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 4. Änderung des F-Planes beschlossen. Der Bürgermeister wurde zudem von der Stadtvertretung aufgefordert, einen neuen Aufstellungsbeschluss vorzubereiten, der die Punkte aus dem Aufstellungsbeschluss zum F-Plan 1 - 11 und zusätzlich Nr. 12 umfasst. Diese Drucksache liegt nun vor.

 

Herr Behnke bietet an, bei Fragen immer gerne den Kontakt zur Verwaltung suchen.

 

Frau Fleck merkt an, dass sich ihre Fraktion Gedanken zur neuen Aufstellung des F-Planes macht und dies ab Januar beraten möchte.

 

Frau Krins wünscht sich mehr Bürgerbeteiligung.

 

Abstimmung über den Antrag von Herrn van der Heyden, den Punkt 12 herauszunehmen:

 

Die Ausschussmitglieder stimmen mit 5 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen für einen Beschluss ohne Nr. 12.

 

Die Ausschussmitglieder empfehlen dann die Punkte 1 bis 11 mit 4 Ja-Stimmen und 5 Enthaltungen der Stadtvertretung zur Beschlussfassung.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

  1. Der am 25.03.2004 von der Stadtvertretung beschlossene und am 30.05.2006 wirksam gewordene Flächennutzungsplan soll nach dem Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 257) geändert worden ist, in den Bereichen

 

  1.         Fläche bisherige Feuerwehr Bellin
  2.         neue Fläche Feuerwehr Bellin
  3.         Wohnbebauung an der Grabenstraße

Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. B-48 „Wohnen in der Grabenstraße“

  1.         ehemalige Bahnanlage Eggesiner Straße
  2.         neue Skateranlage, Parkplatz und ZOB
  3.         Bahnhof am ZOB
  4.         Fläche nördlich der Haffstraße, östlich des Strandparkplatzes
  5.         ehemalige Kita „Oase der kleinen Strolche“ am Kanalweg
  6.         ehemalige öffentliche Verwaltung in der Goethestraße
  7.     ehemalige Schule in der Kastanienallee
  8.     Grünfläche südöstlich angrenzend an die Lagunenstadt
  9.     Sondergebiet Kur-/Rehaklinik am Kanalweg

 

geändert/angepasst werden.

 

Des Weiteren sind die bereits erfolgten Berichtigungen nachfolgender Bebauungspläne in den Flächennutzungsplan einzuarbeiten:

 

  1. Bebauungsplan Nr. B-51 „Wohnen an der Feldstraße“
  2. 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. B-29 „Caravanstellplatz an der Uecker“.

 

  1. Der Beschluss ist nach § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  2. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung soll nach Ausarbeitung des Vorentwurfs schriftlich erfolgen.
  3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Absatz 1 BauGB soll durch Auslegung des Vorentwurfs über einen Monat erfolgen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl stimmberechtigter Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

4

0

5

 

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Anlagen zur Vorlage