05.02.2026 - 2 Änderungsanträge zur Tagesordnung

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Wortprotokoll

 

Anlass der heutigen Sitzung ist der Wunsch der SRU Ueckermünde GmbH & Co. KG, heute noch einmal Gelegenheit zu erhalten, den aktuellen Planungsstand zum Hotelresort-Neubau darzustellen. Hierzu liegt den Stadtvertretern ein Schreiben vom 23.01.2026 vor.

 

Mit Datum vom 02.02.2026 richteten die Fraktionen Bürgerbund Ueckermünde, AfD und Bürger für Vorpommern-Greifswald ein Schreiben zur rechtlichen Klarstellung an den Stadtpräsidenten. Das Schreiben liegt allen Stadtvertretern zur Kenntnis vor.

 

Auf Nachfrage des Herrn Rautenberg vom 03.02.2026 wurde am 04.02.2026 von der Verwaltung mitgeteilt, dass die Sitzung der Stadtvertretung für heute anberaumt wurde. Es wurde vorsorglich darauf hingewiesen, dass derzeit kein Vertragsverhältnis vorliegt und der Vortrag als reine Informationsveranstaltung gewertet wird.

 

Zur Klarstellung wird zusammenfassend zum vorgesehenen Tagesordnungspunkt 7 Folgendes ausgeführt:

 

1.  Die Fraktion „Gemeinsam für Ueckermünde“ beantragte die Einladung und  Vorstellung der SRU Ueckermünder GmbH & Co.KG. Begründet wird der Antrag               dahingehend, dass seitens der SRU ein Festhalten am Projekt signalisiert wird und               diese kommuniziert, dass ein Vorhaben nunmehr mit der „InterSpa“-Gruppe               umgesetzt werden könne.

 

2. Mit Beschluss DS-25/0079 vom 23.07.2025 wurde der Kaufvertrag für unwirksam  erklärt. Diese Entscheidung wurde den Vertragspartnern mitgeteilt. Demzufolge               besteht derzeit zwischen der Stadt Seebad Ueckermünde und der SRU               Ueckermünde GmbH & Co. KG kein Vertragsverhältnis.

 

3. Dementsprechend werden in heutiger Sitzung keine Vertragsverhandlungen oder  Diskussionen mit den Vortragenden geführt und keine bisherigen Diskrepanzen               ausgewertet.

 

4. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Informationsveranstaltung, welche auch  nicht im Rahmen dieser Stadtvertretersitzung mit den Vortragenden diskutiert oder               anderweitig ausgewertet wird.

 

5. Es ist ebenso festzuhalten, dass diese Informationsveranstaltung keiner  konkludenten Wiederaufnahme des unwirksamen Vertrages entspricht. Gemäß §               311b Absatz 1 i.V.m. § 126 BGB bedarf ein (neuer) Grundstückskaufvertrag der               Schriftform und einer notariellen Beurkundung (solange zumindest, bis keine               Auflassung und Eintragung im Grundbuch erfolgt § 311b Absatz 1 Satz 2 BGB). Eine               konkludentes „Weiterlaufen“ eines nicht mehr bestehenden               Grundstückskaufvertrages ist nicht möglich.

 

Unter diesen Voraussetzungen wird eingeschätzt, dass der Vortrag in heutiger Sitzung möglich ist.

 

Die Fraktionen Bürgerbund Ueckermünde, Bürger für Vorpommern-Greifswald und AfD-Fraktion haben darum gebeten, das Schreiben vom 02.02.2026 als Anlage dem Protokoll beizufügen. Dem steht nichts entgegen.

 

Herr Dr. Stein fragt an, ob es Änderungsanträge zur Tagesordnung gibt.

 

1.  Frau Fleck bittet im Namen der Fraktion „Gemeinsam für Ueckermünde“ um die Aufnahme eines zusätzlichen Tagesordnungspunktes im nichtöffentlichen Teil der Sitzung, sodass nach dem Vortrag der anwesenden Gäste noch verschiedene Auffassungen unter den Stadtvertretern diskutiert werden können.

 

Herr Dr. Stein merkt an, dass es hier um die Sichtweise der Verwaltung geht; keine Diskussion.

 

Dem Antrag von Frau Fleck wird mit 10 Ja-Stimmen und 7 Gegenstimmen zugestimmt.

 

Zusätzlich wird somit ein nichtöffentlicher Teil mit dem TOP 10 „Diskussionsbedarf zu TOP 7“ auf die Tagesordnung gesetzt.

 

2. Frau Krins bittet, den TOP 7 umzubenennen, da die jetzige Formulierung suggeriert, dass die Stadt Ueckermünde an dem alten Vertrag festhält.

Vorschlag zur Änderung der Formulierung:  „Vorstellung des Vorhabens“

 

Dem Antrag von Frau Krins wird einstimmig zugestimmt.

 

Herr Dr. Stein fragt nach, ob jemand in der Angelegenheit befangen ist.

Dem ist nicht so.

Herr Dr. Stein wird die Frage noch einmal an die Stadtvertreter richten, wenn der TOP 7 aufgerufen wird.

 

Frau Arndt fragt nach, ob sie auf ihrem Platz verbleiben darf, da sie heute nur Zuhörer ist und auch kein Beschluss gefasst wird. Darin sieht Frau Arndt keine Mitwirkung.

 

Herr Behnke verweist auf § 24 KV-MV Mitwirkungsverbot und würde empfehlen, dass Frau Arndt zum TOP 7 im Zuschauerbereich Platz nimmt.

 

Herr Dr. Stein macht nochmals darauf aufmerksam, dass gemäß § 24 KV M-V jede Art von Mitwirkung nicht erlaubt ist, wenn ein Befangenheitsgrund vorliegt.

Wenn der TOP 7 aufgerufen wird, bringt Herr Dr. Stein das Mitwirkungsverbot noch einmal zur Abstimmung. Dafür ist die Nichtöffentlichkeit herzustellen und die Stadtvertreter entscheiden dann über das Mitwirkungsverbot.

 

 

Weitere Änderungsanträge zur Tagesordnung liegen nicht vor.

 

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Abstimmungsergebnis