04.07.2019 - 4 Verpflichtung aller Mitglieder der Stadtvertretung

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Wortprotokoll

Herr Kriewitz verliest die Verpflichtungserklärung gemäß § 28 Absatz 2 der Kommunalverfassung M-V und verpflichtet jeden Stadtvertreter per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten bei der Übernahme des Ehrenamtes auf der Grundlage der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland.

 

Die Verpflichtung der Stadtvertreter, die heute nicht anwesend sind, wird nachgeholt.