12.08.2019 - 2 Verpflichtung der sachkundigen Einwohner

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Wortprotokoll

Der Stadtpräsident, Herr Robert Kriewitz, verpflichtet nach § 28 Absatz 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die sachkundigen Einwohner Herr van der Heyden, Herr Oelschlägel und Herr Kühnl-Mossner sowie den Stadtvertreter Herr Schemmel durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten bei der Übernahme des Ehrenamtes auf der Grundlage der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland.