10.09.2019 - 6 Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. B-...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- FA Bau, Ordnung und Sicherheit
- Datum:
- Di., 10.09.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Karin Behrmann
Wortprotokoll
Im Ergebnis der Abwägung der Stellungnahme des Landkreises war der Bebauungsplan zu ändern und erneut öffentlich auszulegen.
Die Festsetzungen zu den Kompensationsmaßnahmen und den CEF-Maßnahmen wurden überarbeitet. Eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung für den Eingriff in die vorhandene Hecke wurde vorgelegt. Als Ausgleich für die Straßenein- und -ausfahrten ist eine neue Hecke zu pflanzen.
Im Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung wurde das Abwägungsmaterial als Anlage 2 vorbereitet.
Bevor die Stadt den Entwurf zu B-Plan vorgelegt hat, wurde im Zuge der Planungsanzeige darauf hingewiesen, eine Lärmprognose durchzuführen. Ein Grundstück ist von der Überschreitung schalltechnischer Orientierungswerte betroffen. Die Empfehlung war, eine Schallschutzwand zu errichten oder das Baufeld zu verkleinern. Im Entwurf zum B-Plan wurde das Baufeld verkleinert, um den Immissionsschutz zu erreichen. Die angrenzenden Grundstückseigentümer waren bei der Flächennutzungsplanung und schallschutztechnischen Untersuchung einbezogen.
Herr Kühnl-Mossner merkt an, dass die Fristhöhe mit 13/14 m angegeben ist. Die war mal mit 9 m festgesetzt.
Frau Fetting erklärt, dass die Festsetzung der Firsthöhe im m über Höhennull erfolgt. Die Geländehöhen auf dem Lage- und Höhenplan sind mit über 4,00 m über Höhennull angegeben. Die unterschiedlichen Firsthöhen – 13,50 m und 14.0 m im südlichen Bereich – resultieren aus den unterschiedlichen Geländehöhen. Die Festsetzungen der Firsthöhen sichern eine Höhe von ca. 9,00 m über OK Gelände.
Des Weiteren merkt Herr Kühnl-Mossner an, ob das so gewollt ist mit der Farbe der Dacheindeckung.
Frau Fetting informiert hierzu: Die praktischen Erfahren zeigen, wenn es so viele Gestaltungsfestsetzungen in einem Bebauungsplan gibt, gibt es auch immer viele Abweichungen.
Abstimmung:7 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme
1 Enthaltung
Damit sprechen sich die Ausschussmitglieder mehrheitlich für die Beschlussfassung der Drucksache durch die Stadtvertretung aus.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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477,5 kB
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632,8 kB
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1,5 MB
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6
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3,2 MB
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7
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5,6 MB
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8
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(wie Dokument)
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507,1 kB
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9
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1,3 MB
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