22.08.2019 - 4 Verpflichtung der berufenen Bürger

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Wortprotokoll

Herr Kriewitz verpflichtet die berufene Bürger mit folgenden Wortlaut und per Handschlag:

 

Hiermit verpflichte ich Sie gemäß § 28 Absatz 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf die gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass Sie zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet sind.“

 

Verpflichtet wurden Herr Volker Croll, Herr Bauch-Kröhnert und Frau Gutgesell.