22.08.2019 - 8 DS-19/0002 Neufassung der Kurabgabesatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Do., 22.08.2019
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Frau Fleck
informiert die Ausschussmitglieder, dass die vorliegenden Satzung dringend noch einmal überarbeitet werden muss, damit wir eine rechtssichere Satzung verabschieden können. Unsere Aufgabe ist es, uns mit der jetzt vorliegenden Satzung auseinander zu setzen und Schwerpunkte zu diskutieren.
Herr Trikojat
Möchte den Fachausschuss zu 100 % mit in die Satzungsentscheidung einbeziehen und den Ausschuss auch zu 100 % hinter der Verwaltung stehend sehen.
Durch den staatlichen Titel „Seebad“ ist die Stadt ermächtigt, zur teilweisen Deckung des Aufwandes für die Infrastruktur eine Kurabgabe zu erheben. Diese Satzung wurde mit Hilfe eines Rechtsanwaltes erarbeitet.
In der vorherigen Satzung gab es einige Punkte, die vom Verwaltungsgericht bemängelt wurden. Das Verwaltungsgericht erklärte die Satzung als nichtig.
Somit sind wir jetzt in der Pflicht, eine rechtssichere Satzung vorzulegen.
Die Einnahmen durch die Kurabgabesatzung betragen jährlich zwischen 180.000,00 und 2000.000,00 Euro. Damit die die Kurabgabe ein wichtiges wirtschaftliches Standbein der Stadt.
Frau Sommer
Frau Sommer legt noch einmal dar, wie die Entwicklung der Kurabgabe stattfand und informierte über wichtige Schwerpunkte der Kurabgabe.
Kurabgabesatzungen
- Erste Satzung ab 01.01.2008 (1 EUR Übernachtung, 0,50 EUR ermäßigt ab 50 % Schwerbehinderung, erste Nacht frei, 1.-3. Nacht frei Dienstreisende, Kinder bis 18 Jahre frei)
- Kurabgabe ab 01.01.2014 (1,20 EUR Übernachtung, 0,60 EUR ermäßigt ab 80 % Schwerbehinderung, 1.-3. Nacht frei Dienstreisende, Kinder bis 18 Jahre frei)
- Kurabgabe ab 01.01.2018 (1,80 EUR Übernachtung, 0,90 EUR ermäßigt ab 80 % Schwerbehinderung, 1.-3. Nacht frei Dienstreisende, Kinder bis 18 Jahre frei, Personenkreiserweiterung bei Jahreskurabgabe auf Bootsliegeplätze) – Satzung für nichtig erklärt
- neue Kurabgabe ab 01.01.2019 (1,80 EUR Übernachtung, 0,90 EUR ermäßigt ab 80 % Schwerbehinderung, Kinder bis 18 Jahre frei, keine Befreiung Dienstreisende
- Die Stadt Ueckermünde erhielt am 01.05.2013 den Titel „Seebad“.
Touristik-Information
- 3 Mitarbeiterinnen
- Öffnungszeiten Saison (01.05. – 30.09.)
Mo – Fr 9:00 – 18:00; Sa 09:00 – 13:00; So (15.05. – 15.09.) 10:00 – 13:00 Uhr
- Öffnungszeiten Nebensaison Mo – Fr: 09:00 – 16:00 Uhr sowie Sonderöffnungen zu Feiertagen
- Sitz der Geschäftsstelle des Tourismusvereins „Stettiner Haff“ e. V., ausschließlich ehrenamtliche Mitarbeiter – Stadt Mitglied im Tourismusverein – Schnittstelle und Sprachrohr für den Tourismus in der Region Stettiner Haff und im Gebiet des Tourismusverbandes Vorpommern (Stadt indirektes Mitglied TVV), sehr gute Zusammenarbeit mit Tourismusvereinen Mönkebude und Altwarp. Stadt unterstützt TV durch Mitarbeiterinnen der Ti. Die Aufgaben der Stadt und des TV sind nicht mehr zu trennen (z. B. Werbung für die Region).
- Bettenkapazität ca. 2.600 (gewerblich und privat)
- Übernachtungen insgesamt 2018 = 194.263 (128.796 gew., 65.467 privat)
- Vermieter privat: 143 Vermieter gewerblich: 16
Verwendung der Einnahmen aus der Kurabgabe
Für (kurabgabefähiger Aufwand, Auszug):
Strände, Wasserwacht (ca. 35.000 EUR)
Bibliothek (ca. 8.000 EUR)
Haffmuseum (ca. 1.500 EUR)
Touristik-Information (108.000 EUR)
öffentliche WC (ca. 7.600 EUR)
Tierpark (Zuschuss jährlich 225.000 EUR)
Hafenmeister (ca. 43.000 EUR)
Freizeitzentrum (ca. 1.700 EUR)
Bauhof (ca. 204.000 EUR)
Leistungen für den Gast
- Begrüßungsvormittag
- Ermäßigungen bei Stadtführungen, Souvenirs, Eintritt Haffmuseum
- kostenfreier WLAN-Zugang (Hafenbereich)
- 30 min. Nutzung PC mit Internet in der Bibliothek
- teilweise kostenfreie Konzerte, Strandfest
Kurabgabensatzung am 04.07.2019 beschlossen
- Mit der Kurabgabensatzung ab 01.01.2018 änderte sich auch der Personenkreis der Kurabgabepflichtigen. Nun wurden auch Besitzer/Nutzer eines Bootsliegeplatzes hinzugezogen.
- Es gab zahlreiche Widersprüche. Fast alle zurückgewiesen.
- Einige Bootsbesitzer reichten Klage beim Verwaltungsgericht Greifswald ein.
Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald
Die Satzung wurde für nichtig erklärt. Folgende Punkte in der bisherigen Satzung wurden bemängelt:
- Ungleichbehandlung Übernachtungs-/Tagesgäste (Tagesgäste sind von der Kurabgabenpflicht ausgenommen)
(Urteil S. 3 Pkt. 1; Satzung § 3 I)
- Familienangehörigen (Die Regelung ist unwirksam, weil sie sich einschränkungslos auf alle „Familienangehörigen“ … erstreckt)
(Urteil S. 5 Pkt. 2; Satzung § 5 III)
- Pauschalisierung der Jahreskurabgabe in Höhe von 50 EUR
(Urteil S. 5 Pkt. 2; Satzung § 5 II)
- Fälligkeitsregelung (gab es nur bei der Jahreskurabgabe)
(Urteil S. 6 Pkt. 3; Satzung § 8 I)
- Quartiergeber haftet für verloren gegangene Belege (pro Beleg 50 EUR)
(Urteil S. 6 Pkt. 4; Satzung § 10)
Herr Trikojat
weist darauf hin, dass der elektronische Meldeschein in Arbeit ist, das vereinfacht die Arbeit
enorm.
Die Stadt begrüßt alle Vorschläge, die machbar und umsetzbar sind.
Frau Fleck
bittet alle Ausschussmitglieder darum, dieses Thema mit in die Fraktionen zu tragen und zu beraten, sodass am Ende durch alle Fraktionen und Ausschüsse eine rechtssichere Satzung der Stadtvertretung zum Beschluss vorgelegt werden kann.
