27.08.2019 - 8 DS-19/0002 Einstieg und Diskussion zur Kurabgab...

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Wortprotokoll

Herr Erben

Die von der Stadtvertretung im Jahre 2018 beschlossene Kurabgabensatzung wurde vom Verwaltungsgericht Greifswald als nichtig erklärt.

Folgende Punkte wurden in der bisherigen Satzung bemängelt:

 

-          Ungleichbehandlung Übernachtungs-/Tagesgäste (Tagesgäste sind von Kurabgabepflicht ausgenommen)

-          Familienangehörige (Regelung ist unwirksam, weil sie sich einschränkungslos auf alle „Familienangehörige erstreckt)

-          Pauschalisierung der Jahreskurabgabe in Höhe von 50 EUR

-          lligkeitsregelung (gab es nur bei Jahreskurabgabe)

-          Quartiergeber haften mit 50 EUR/Beleg für verloren gegangene Kurabgabekarte

 

Keine Bedenken r die Erhebung der Kurabgabe bestehen grundsätzlich gegen die Heranziehung von Eigentümern oder Besitzern von Booten.

 

Herr Trikojat

Herr Trikojat informiert, dass er diesen Bereich erst vor kurzem übernommen hat. Sein Ziel ist es, mit viel Transparenz und Gesprächsbereitschaft die beste Lösung für alle Beteiligten zu suchen. 

Die Kurabgabe entlastet die Ueckermünder Steuerzahler und belastet die Vorteilsnehmer der touristischen Infrastruktur. Der Fachausschuss Schule, Kultur, Tourismus, Sport und Soziales hat sich bereits federführend mit dieser Satzung beschäftigt.

 

Kurabgabesatzungen

. Erste Satzung ab 01.01.2008

 (1 EUR Übernachtung, 0,50 EUR ermäßigt ab 50 %

Schwerbehinderung, erste Nacht frei, 1. 3. Nacht frei Dienstreisende,

 Kinder bis 18 Jahre frei)

. Kurabgabe ab 01.01.2014

 (1,20 EUR Übernachtung, 0,60 EUR ermäßigt ab 80 %

 Schwerbehinderung, 1. 3. Nacht frei Dienstreisende, Kinder bis 18 Jahre frei)

. Kurabgabe ab 01.01.2018

 (1,80 EUR Übernachtung, 0,90 EUR ermäßigt ab 80 %

 Schwerbehinderung, 1. 3. Nacht frei Dienstreisende, Kinder bis 18 Jahre frei,  

 Personenkreiserweiterung bei Jahreskurabgabe auf Bootsliegeplätze)

-          Satzung für nichtig erklärt

. neue Kurabgabe ab 01.01.2019

 (1,80 EUR Übernachtung, 0,90 EUR ermäßigt ab 80 %

 Schwerbehinderung, Kinder bis 18 Jahre frei, keine Befreiung Dienstreisende

Die Stadt Ueckermünde erhielt am 01.05.2013 den Titel „Seebad“.

 

Touristik-Information

 

. 3 Mitarbeiterinnen

. Öffnungszeiten Saison (01.05. 30.09.)

  Mo Fr 09:00 18:00; Sa 09:00 13:00; So (15.05. 15.09.) 10:00 13:00 Uhr

. Öffnungszeiten Nebensaison Mo Fr. 09:00 16:00 Uhr sowie Sonderöffnungen

  zu Feiertagen

. Sitz der Geschäftsstelle des Tourismusvereins „Stettiner Haff“ e. V., ausschließlich

 ehrenamtliche Mitarbeiter

. Stadt Mitglied im Tourismusverein Schnittstelle und Sprachrohr für den Tourismus Gebiet

 des Tourismusverbandes Vorpommern (Stadt ist indirektes Mitglied TVV), sehr gute

 Zusammenarbeit mit den Tourismusvereinen in Mönkebude und Altwarp. Die Stadt

 unterstützt den Tourismusverein durch Mitarbeiterinnen der TI.

Die Aufgaben der Stadt und des TV sind nicht mehr zu trennen (z. B. Werbung für

 unsere Region).

. Bettenkapazität ca. 2.600 (gewerblich und privat)

. Übernachtungen insgesamt 2018 = 194.263 (128.796 gewerblich; 65.467 privat)

. Vermieter privat: 143Vermieter gewerblich: 16

 

Aufgaben der Touristik-Information

-  Erhebung und Abrechnung der Kurabgabe

-  Erstellung von Urlaubskatalogen, Veranstaltungskalender, Imagebroschüre,

 Pferdebroschüre etc., 3-sprachig UEM, Freizeittipps für Urlauber und Einheimische

. Werbung für die Region

. Ausstellen von Angelerlaubnissen

. Klassifizierung von Ferienwohnungen/-häusern

. Organisation und Durchführung von Stadtführungen

. Präsentation von Messen

. Durchführung Begrüßungsvormittag

. Verkauf von Souvenirs, Kartenmaterial, Eintrittskarten, Briefmarken usw.

. Führung der Geschäftsstelle des TV (Mitgliederpflege und gewinnung)

. Onlinebuchungssystem

. Vermietung von Fahrrädern

 

Verwendung der Einnahmen aus der Kurabgabe

r: Strände, Wasserwacht (ca. 35.000 EUR)

Bibliothek (ca. 8.000 EUR)

Haffmuseum (ca. 1.500 EUR)

Touristik-Information (108.000 EUR)

öffentliche WC (ca. 7.600 EUR)

Tierpark (Zuschuss jährlich 225.000 EUR)

Hafenmeister (ca. 43.000 EUR)

Freizeitzentrum (ca. 1.700 EUR)

Bauhof (ca. 204.000 EUR)

 

Die Satzung wurde mit Hilfe eines Rechtanwaltes überarbeitet. Wir sind in der Pflicht, eine rechtssichere Satzung vorzulegen.

 

Herr Kliewe

Herr Kliewe informiert, dass bereits Angebote für Automaten zum Bezahlen der Kurabgabe eingeholt wurden. Die Preise zur Anschaffung dieser Automaten gehen sehr auseinander. Der günstigste Automat wirft kein Wechselgeld aus.

Im Hinblick auf die Einnahme durch die Kurabgabe hat die Verwaltung keine großen Erwartungen. Es müssen zusätzlich geeignete Personen gefunden werden, die die Bezahlung der Kurabgabe kontrollieren.

 

Herr Kriewitzchte wissen, ob die Kurabgabe durch die Parkautomaten am Strand mit eingenommen werden können. Dies ist nicht möglich. 

 

Herr Kolata erkundigt sich nach einer einheitlichen Kurabgabe.

Eine Kurabgabe ist in jeder Stadt unterschiedlich.

 

Herr Klink bittet um Klärung der Fälligkeiten für die Bezahlung der Kurabgabe z. B. bei Bootsanliegern. Es ist oftmals unzumutbar, am Ankunftstag die Kurabgabe zu leisten.

Darüber hinaus wäre auch nachzudenken, ob jeder Gast, welcher Kurabgabe leistet, eine Kurkarte erhält oder ob eine Quittung ausreichend ist.

 

Herr Kelbsch spricht sich dafür aus, eine vernünftige Lösung für die Tagesgäste zu finden.

 

Herr Trikojat merkt an, dass es schwer werden wird, hier einen Kompromiss zu finden.

Die Stadt begrüßt alle Vorschläge, die machbar und umsetzbar sind. Dazu wollen wir auch wieder auf die Segler zugehen, um nach einer vernünftigen Lösung zu suchen.

 

Herr Erben

bittet alle Ausschussmitglieder, dieses Thema in die Fraktionen zu tragen und zu beraten, so dass am Ende eine rechtssichere Satzung der Stadtvertretung zum Beschluss vorgelegt werden kann.