19.11.2020 - 5 Diskussion gegenseitige Anerkennung der Kurabga...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Do., 19.11.2020
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Frau Fleck übergibt das Wort an Frau Kolbow.
Frau Kolbow berichtet, dass die Verwaltung Kontakt zum Amt am Stettiner Haff sowie zum Bürgermeister der Gemeinde Mönkebude, Herrn Schubert, aufgenommen hat, um nachzufragen, wie die Verantwortlichen einer möglichen Zusammenarbeit mit der Stadt Ueckermünde bezüglich der Kurabgabe gegenüber stehen.
Nach nochmaliger Nachfrage hat sich Herr Schubert dahingehend geäußert, dass er sich eine Zusammenarbeit vorstellen könne.
Wenn dies so von Politik und Verwaltung gewünscht wird, sollte dies per Vereinbarung, aber erst ab dem Jahr 2022, erfolgen.
Frau Fleck bittet, die Antwort des Innenministeriums und des Amtes am Stettiner Haff abzuwarten.
Frau Fleck betont auch, dass bei einer Abschaffung der Kurabgabe und Einführung einer anderen Steuer eine mögliche Regelung mit Mönkebude hinfällig wäre.
Herr Kriewitz informiert, dass durch die Kurabgabe jährlich ca. 300.000 Euro eingenommen werden, diese Summe wird bei Einführung einer Bettensteuer auch nicht viel geringer sein, aber weniger Probleme mit sich bringen.
Herr Bauch-Krönert fragt nach, ob die Stadt bei einer Bettensteuer über die Einnahmen frei verfügen kann, hingegen bei der Kurabgabe die Einnahmen für touristische Maßnahmen gebunden sind.
Frau Kolbow informiert, dass man die Bettensteuer nicht im investiven Bereich verwenden kann, da es eine Steuereinnahme ist. Die Kurabgabe kann man hingegen auch im investiven Bereich einsetzen.
Herr Pohl fragt an, ob diese beiden Arten der Kreisumlage unterliegen.
Frau Kolbow berichtet, dass die Kreisumlage sich nicht aufgrund der Steuer berechnet.
Die Kurabgabe ist umsatzsteuerpflichtig.
Ob die Bettensteuer umsatzsteuerpflichtig ist, müsste noch einmal geprüft werden.