03.03.2020 - 5 Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des Beba...

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Wortprotokoll

Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 26.09.2019 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B-30 Hotelanlage Haffhus im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch durchzuführen. Die Änderung ist erforderlich, um die Baugrenze am Hauptgebäude so zu verändern, dass die gewünschte Erweiterung des Schwimmbades zulässig wird.

Die im Rahmen der TöB-Beteiligung getroffenen Feststellungen, Ausführung und Hinweise des Landkreises Vorpommern-Greifswald werden im Rahmen der Bebauungsplanung zur Kenntnis genommen und in die Begründung eingestellt.

 

Die Aussschussmitglieder empfehlen einstimmig die Drucksache der Stadtvertretung zur Beschlussfassung.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ueckermuende.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=764&TOLFDNR=7609&selfaction=print