03.03.2020 - 6 Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. B-...

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Wortprotokoll

Frau Fetting erläutert, dass Hinweise eingingen, aber keine Bedenken gegen die Planung bestehen. Die GKU macht darauf aufmerksam, dass die Löschwasser-Versorgung mit 48 m³ gewährleistet sein muss. Der Vorhabenträger muss über einen zusätzlich zu errichtenden Löschwasserbrunnen die erforderliche Menge nachweisen. Über den städtebaulichen Vertrag wird dies geregelt.

Als Kompensation für den Abbruch von 14 gesetzlich geschützten Bäumen sind 26 neue Bäume zu pflanzen. In Abstimmung mit der Naturschutzbehörde und dem Vorhabenträger soll ein Teil dieser Ersatzbäume innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes auf den Baugrundstücken auch zu Grünordnung erfolgen.

r 10 Bäume sind im Zuge des Fällantrages konkrete Standorte nachzuweisen oder eine Ersatzzahlung an die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises zu leisten.

Aufgrund der Änderung des Planes durch die Festsetzung der Baumpflanzung war der Plan erneut, aber verkürzt nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch auszulegen.

Nach der Versendung der Unterlagen ist noch die Stellungnahme des Amtes für Raumordnung und Landesplanung im Rahmen der TÖB-Beteiligung eingegangen. Der Wortlaut ist identisch mit der im Rahmen der Planungsanzeige abgegebenen Stellungnahme. Ein Austausch erfolgte daher nicht.

Der Vorhabenträger hat bereits einen Fällantrag gestellt, der noch nicht genehmigt wurde. Der Satzungsbeschluss muss erst vorliegen.

 

Die Ausschussmitglieder empfehlen einstimmig die Drucksache der Stadtvertretung zur Beschlussfassung.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ueckermuende.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=764&TOLFDNR=7610&selfaction=print