03.03.2020 - 10 Bebauungsplan Nr. B-43 "Resorthotel am Strand" ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- FA Bau, Ordnung und Sicherheit
- Datum:
- Di., 03.03.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Behnke informiert, dass bereits heute der Entwurf des Bebauungsplanes zum Beschluss durch die Stadtvertretung vorgelegt werden sollte. Da die Maßnahme aber sehr komplex ist aufgrund der Naturschutz- und Verkehrsbelange, wird auf eine Vorlage spätestens in der Juni-Sitzung der Stadtvertretung orientiert.
Anfang April findet ein Termin beim Wirtschaftsministerium in Schwerin statt, um Fördermittel für die Kreisverkehrslösung einzuwerben.
Frau Fetting ergänzt, dass der Verwaltung bereits ein Planentwurf vorliegt, in dem die Hinweise der TÖB aus den Stellungnahmen zum Vorentwurf weitestgehend eingearbeitet wurden. Die Bilanzierung ist noch offen. Der Ausgleich ist noch nicht geregelt.
Die verkehrstechnische Erschließung der geplanten Hotelanlage muss über die vorhandene Haffstraße erfolgen. Zur ordnungsgemäßen Erschließung der geplanten und vorhandenen Einrichtungen soll ein Kreisverkehr geschaffen werden.
Im Hotelbereich wird es keine öffentlichen Verkehrsflächen geben. Es werden eine Privatstraße entstehen und daneben ein Privatweg, der durch die Öffentlichkeit nutzbar ist.
Aufgabe der Landschaftsplanerin ist jetzt, den Umweltbereich zu erarbeiten und den Ausgleich zu planen. Dabei müssen wahrscheinlich Maßnahmen auf Flächen außerhalb des Gebietes festgesetzt werden.
Vom Amt für Raumordnung und Landesplanung liegt eine positive Stellungnahme vor. Jedoch ist die Anzahl der Betten auf 280 zu beschränken und es sind 40 Ferienwohnungen erlaubt. Maximal können 20 Wohnungen nördlich des Kreisels in Richtung Uecker entstehen. Der Graben darf nicht überbaut werden. Das Bewirtschaftsrecht liegt beim Wasser- und Bodenverband.
In der Stellungnahme einer Privatperson wurde der Wunsch geäußert, dass eine Kureinrichtung gebaut werden sollte und kein Hotel. Die Person sieht u. a. durch die Hotelgäste eine hohe Verkehrsbelastung für die Stadt, da mit dem PKW die Altstadt besucht würde, während Kurgäste am Standort weitestgehend verbleiben würden. Des Weiteren merkt die Person an, dass ein Kurzentrum besser die Auswirkungen auf die Altstadt berücksichtigt und fordert mehr Diskussion in der Öffentlichkeit. Hotel oder Kureinrichtung wurde auch schon mit dem ISEK diskutiert.
Herr van der Heyden fragt wie hoch die Strandhalle ist.
Herr Behnke antwortet, dass das Hotel höher ist als die Strandhalle.
Herr van der Heyden möchte wissen, ob das so sein muss.
Herr Kühnl-Mossner merkt an, dass die Höhe vom Hotel 20 m und vom Turm 25 m beträgt.
Herr Kühnl-Mossner möchte des Weiteren wissen, ob die Bilder, die die Investoren gezeigt haben, hinfällig sind.
Dies wird von Herrn Behnke verneint. Jedoch kann die Stadt den Investoren nicht vorschreiben, die Vorstellungen 1:1 umzusetzen. Das Modell wird auch weiterhin Bestandteil der Begründung zum B-Plan sein.
Wenn wir den B-Plan beschließen, so Herr Kühnl-Mossner, dann geben wir die Gestaltung ab und der Investor kann bauen was er will.
Herr Behnke erläutert, dass noch über viele Belange gesprochen werden muss. Ein vorhabenbezogener B-Plan war nicht möglich. Der Bauherr hat aber ernsthafte Absichten, das Hotel zu bauen.
Im Plan können die Grundflächenzahl, die Trauf- und Firsthöhen, die max. Gebäudelängen festgesetzt werden, aber z. B. nicht Fensteröffnungen. Möglich wären eventuell noch gestalterische Festsetzungen zu Dachform oder Materialien.
Frau Fetting erklärt, dass dies mit der Bebauung aber problematisch ist. Woran soll sich die Verwaltung orientieren. Die Frage von Herrn Kühnl-Mossner ist berechtigt. Wollen wir bestimmte Gestaltungselemente von vornherein ausschließen? Der Investor arbeitet mit einem namhaften Architekturbüro zusammen, welches bereits viele Vorhaben realisiert hat. Die Verwaltung wird sich mit dem Investor in Verbindung setzen, um bestimmte Parameter noch zu besprechen.
Herr Kühnl-Mossner fragt, warum kein vorhabenbezogener B-Plan in Frage kommt.
Frau Fetting äußert, dass der Investor mit dem Durchführungsvertrag und dem V/E-Plan eine Bankbürgschaft und ein bereits präzise umrissenes Projekt vorlegen muss. Bei einer so großen Fläche und der Gesamtinvesitionssumme ist ein vorhabenbezogener B-Plan schwierig.
Herrn Maczewski ist es egal, wie es innen aussieht. Entscheidend ist die äußere Gestaltung.
Herr Behnke und Frau Fetting bitten die Ausschussmitglieder, Hinweise und Anregungen auch im Nachhinein zur Ausschusssitzung der Verwaltung mitzuteilen, damit diese dann mit dem Investor abgestimmt werden können.
Herr Laade fragt, wann der Kaufvertrag vonstatten gehen soll und ob der Investor den Kaufpreis kennt.
Wann der Kauf vollzogen wird, kann Frau Fetting nicht beantworten. Das Interesse von Seiten des Investors ist sehr groß und der Investor kennt auch den Kaufpreis.
Herr van der Heyden ist der Meinung, wenn der Investor das Grundstück gekauft hat, hat die Stadt kein Steuerungselement mehr.
Herr Behnke antwortet, dass der Investor doch etwas errichten will. Die Stadt sollte keinen riesigen Forderungskatalog aufmachen.
Herr Kühnl-Mossner fragt, ob auch ein Schwimmbad entsteht.
Dies wird von Frau Fetting bestätigt.
Herr Gerhardt bringt seine Bedenken zum Ausdruck. 280 Betten, 50 Ferienwohnungen und 20 Dauerwohnungen, dass sind 350 PKW. Außerdem fahren dann auch noch u. a. die Müllabfuhr, Lieferfahrzeuge und die Wäscherei das Hotel an. Das wird eine große Belastung für das Pflaster im vorderen Bereich der Neuendorfer Straße. Kann die Stadt z. B. die Lieferzeiten vorgeben?
Herr Behnke erklärt, dass es eine verkehrstechnische Untersuchung gibt. Der Strandbereich lässt sich nicht anders erschließen und der Verkehr muss über die Haffstraße fließen.
Frau Fetting informiert, dass die Verkehrsuntersuchung zunächst nur als Zwischenbericht vorliegt und wird sich nochmals mit dem Investor abstimmen, wann das Endergebnis der Untersuchung übergeben wird. Entweder erfolgt hierzu im Nachgang zum Protokoll eine Info oder die Auswertung wird in der nächsten Sitzung des Fachausschusses vorgenommen.