10.06.2020 - 3 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- FA Bau, Ordnung und Sicherheit
- Datum:
- Mi., 10.06.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Peters ist Anwohner der Haffstraße und möchte zu Bedenken geben, dass das neue Hotel am Strand mit einer Firsthöhe von 20 m und einer Turmhöhe von 25 m, z.B. den Wohnblock in der Ispericher Straße (18 m) übersteigt. Das Vorhaben Hotel am Strand ist ein Millionenprojekt, aber ob die Gäste, die nach Ueckermünde kommen, das auch wollen? Der Urlauber möchte das Kleine, Verschlafene, Gemütliche, nicht so überlaufen. Dies möchte er als Gedanken mitgeben. Auch das Verhältnis zur Strandhalle und Lagunenstadt stimmt nicht. Laut Verkehrskonzept wird der Anteil der Kfz-Nutzung der Mitarbeiter mit 40 % eingeschätzt. Für die Gäste des Hotels und der Ferienwohnungen wurde der Anteil der Kfz-Nutzungen mit 50 % angenommen. Heißt das, dass nur jeder zweite mit dem Auto kommt. Das Schwimmbad wird mit 10 % angegeben, stimmt das?
Frau Fetting erklärt, dass die Bewertung des Verkehrsablaufs auf einem Berechnungsverfahren basiert und auch der Bettenwechsel eine Rolle spielt.
Aus der Verkehrszählung hat sich kein Bedarf zur Umverlagerung der Verkehrsführung ergeben. Derzeit sind keine weiteren Änderungen angedacht.
Nachtrag zum Protokoll:
Im Nachgang der Sitzung fand am 18.06.2020 ein klärendes Telefonat mit dem Verkehrsplaner statt. Für die Prognose wurden Daten aus der im Bericht zur Verkehrsuntersuchung angegebenen Literatur und Erfahrungswerte zu Grunde gelegt.
Dabei wurde nicht davon ausgegangen, dass ein Spaßbad entsteht, sondern dass es sich um ein Schwimmbad handeln soll. Angenommen werden Besetzungsgrad (unter dem Begriff Besetzungsgrad wird die Auslastung der Verkehrsmittel verstanden) und ein Nutzungsgrad (Anteil der KfZ-Nutzung). Dabei wird davon ausgegangen, dass 100 % der Gäste mit dem Auto kommen, aber 50 % ihre Wege während ihres Aufenthaltes in Ueckermünde ohne Auto bestreiten werden. Tagesgäste der Gastronomie und des Schwimmbades werden mit 10 % der Kfz-Nutzung angenommen, da auch diese teilweise das Fahrrad nutzen oder zu Fuß kommen werden.