09.03.2020 - 6 Versteigerung des Objektes Liepgartener Straße ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Dr. Mossner bittet um Rederecht.

Die Stadtvertreter müssen sich heute erneut mit einem Thema auseinander setzen, in welchem sie „über ihren Schatten springen“ sollten, um sachliche Politik zu gewährleisten.

Wichtig ist die Frage, was gut für Ueckermünde ist und das ist eine schnellstmögliche Nutzung der leerstehenden Immobilie.

Frau Dr. Mossner kritisiert, dass nur nach mehrfacher Nachfrage bei der Verwaltung ausführlichere Informationen erfolgten und diese bis heute nicht vollständig. Der Vertrag zwischen dem Auktionshaus Karhausen und der Stadt Ueckermünde liegt Frau Dr. Mossner bis heute nicht vor.

Warum wurden diese Unterlagen den Stadtvertretern nicht vorgelegt bzw. nur auf Nachfrage? Zudem sind die Unterlagen unvollständig und widersprüchlich.

Frau Dr. Mossner kritisiert die Arbeitsweise der Verwaltung. Es wird nicht mit der erforderlichen Sorgfalt gearbeitet.

Die Verwaltung hat zudem ohne einen erforderlichen Beschluss des Hauptausschusses gehandelt.

Eine Entschuldigung gegenüber den Stadtvertretern und Bürgern der Stadt Ueckermünde ist das Mindeste, was jetzt verlangt werden kann.

Frau Dr. Mossner erwartet daher eine Entschuldigung seitens der Stadtverwaltung sowie eine Abstimmung für den Verkauf der Immobilie Liepgartener Straße 1.

 

Herr Kliewe äert sich wie folgt dazu.

Nach der Dringlichkeitssitzung der Stadtvertretung am 02. März 2020 wurde im nicht öffentlichen Teil der Sitzung die Möglichkeit erörtert, die Fraktionen gemeinsam an einen Tisch zu bitten, um über dieses Sachthema zu diskutieren. Wir wissen, was im Vorfeld schiefgelaufen ist.

Die Problematik ist im Vorfeld hinreichend dargelegt worden, sodass wir davon ausgegangen sind, dass ab 5.000 Euro der Hauptausschuss darüber entscheiden kann.

In der Hauptausschusssitzung am 18.02.2020 wurde ein fehlender Beschluss der Stadtvertretung bemängelt, da die Hauptsatzung regelt, dass ein Verkauf nur bis 50.000 Euro über den Hauptausschuss erfolgen kann.

Es wurde festgestellt, dass die Hauptsatzung zu Verkäufen doppelte Möglichkeiten aussagt. Herr Kliewe hat danach Kontakt mit dem Stadtpräsidenten aufgenommen und eine entsprechende Beschlussvorlage erarbeitet.

 

Die Dinge, die Frau Dr. Mossner heute angesprochen hat, kann Herr Kliewe so nicht stehen lassen. Es sind Fehler passiert, diese aber auf die gesamte Verwaltung zu beziehen, dem muss widersprochen werden.

In der Verwaltung wird versucht, mit sehr viel Akrebie die anstehenden Arbeiten zu erledigen. Wenn Fehler passieren, dann sollten sie auch gemeinsam geheilt werden.

 

Die Beratung mit den Fraktionsvorsitzenden am 04.03.2020 war sehr zielführend. Herr Kliewe hätte sich gewünscht, dass die Stadtvertreter bei Gesprächsbedarf im Vorfeld das Gespch mit dem Bürgermeister gesucht hätten.

 

Zur Beratung mit den Fraktionsvorsitzenden nahm auch Herr Raulin, Geschäftsführer der UWG/UWD, teil. Anhand der vorgelegten Zahlen konnte Herr Raulin darlegen, dass die Sanierung des das Objektes in der Liepgartener Straße 1 wirtschaftlich nicht finanzierbar ist.

 

Seitens der Verwaltung wurden viele Möglichkeiten der Vermarktung ohne Erfolg versucht, daher war die einzige Möglichkeit eine überregionale Vermarktung, was dann mit dem Auktionshaus Karhausen für eine Versteigerung erfolgte.

 

Alle Unterlagen wurden den Fraktionsvorsitzenden für die Beratung am 04.03.2020 zur Verfügung gestellt.

 

r die Zukunft wurde sich darüber verständigt, bei Themen, die noch viele offene Fragen haben, vor Beschlussfassung eine Beratung mit den Fraktionsvorsitzenden beim Bürgermeister durchzuführen, um diese Fragen vorab bereits zu klären.

 

Herr Kliewe würde es begrüßen, wenn die Stadtvertreter der vorliegenden Drucksache heute zustimmen.

 

Herr Klink bittet um die Aufnahme folgender 2 Punkte in der Beschlussfassung:

1. Welche Kosten entstehen, wenn das Objekt nicht versteigert wird?

2. Wie hoch ist die Summe der zu zahlenden In-Haus-Provision?

 

Herr Kliewe informiert, dass die Stadt Ueckermünde nur im Falle einer Versteigerung eine Provision in Höhe von 4 % an das Auktionshaus Karhausen zahlen muss. Sollte die Versteigerung erfolglos sein, wird eine Nachveräerungsfrist von 8 Wochen zu den gleichen Konditionen angeboten.

 

Herr Klink zieht seinen Antrag zurück.

 

Die Drucksache wird einstimmig beschlossen.

 

Online-Version dieser Seite: https://ueckermuende.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=774&TOLFDNR=7688&selfaction=print