22.02.2021 - 2 Bestätigung der Tagesordnung und Protokollbilli...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- FA Bau, Ordnung und Sicherheit
- Datum:
- Mo., 22.02.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Abänderungsbedarf der Tagesordnung
Herr van der Heyden fragt, ob es Änderungswünsche zur Tagesordnung gibt.
Herr Scholz stellt den Antrag, die Drucksachen TOP 15 und 16 - Grundstücksangelegenheiten DS-21/0120 und DS-21/0122 im öffentlichen Teil zu behandeln. Die Stadtvertreter sind verpflichtet, mehr Themen in die Öffentlichkeit zu geben. Zur Drucksache DS-21/0120 hätte er sich gewünscht, dass der Betreiber das Vorhaben vorstellt.
Zusätzlich beantragt Herr Scholz eine Änderung zur Drucksache DS-21/0129.
Herr Behnke erläutert, dass dieser Antrag direkt gestellt werden kann, wenn der TOP besprochen wird.
Herr van der Heyden bittet, die Drucksache Nr. DS-21/0126 - Antrag von Herrn Kühnl-Mossner, Reha-Klinik – Angebot an AMEOS (TOP 10) in den nicht öffentlichen Teil zu verschieben. Es wird vorgeschlagen, die Drucksache nach dem TOP 16 – DS-21/0122-Grundstücksangelegenheit zu behandeln. Die nachfolgenden Punkte verschieben sich entsprechend.
Herr Behnke erklärt, dass laut § 29 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V zwar der Grundsatz der Öffentlichkeit von Sitzungen der Stadtvertretung und ihrer Ausschüsse gilt. Die Öffentlichkeit ist aber auszuschließen, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner es erfordern. Grundsätzlich gehören dazu Grundstücksangelegenheiten, etwa Grundstückskäufe und –verkäufe. Hier liegt das schutzwürdige Interesse des möglichen Vertragspartners regelmäßig vor, dass Vermögensverhältnisse und Geschäftsabsichten nicht öffentlich bekannt werden. Hierzu zählen z. B. Angaben zu Grundstückspreisen und Flächengrößen. Danach sieht es die Verwaltung als zwingend notwendig an, die DS-21/0120 und DS-21/0122 im nicht öffentlichen Teil zu beraten.
Gemäß § 31 Abs. 3 KV M-V sind in nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse spätestens in der nächsten öffentlichen Sitzung bekannt zu machen, soweit dadurch der Zweck der Nichtöffentlichkeit nicht gefährdet wird.
Die Konzepte der Drucksachen Nr. DS-21/0120 und DS-21/0122 können seiner Meinung nach im öffentlichen Teil in groben Zügen vorgestellt werden, wenn keine Preise, Flächen oder Namen genannt werden. Die Diskussion und Beschlussfassung müsse aber im nichtöffentlichen Teil erfolgen.
Der Stadtpräsident und der Bürgermeister haben erwogen, die Drucksache Nr. DS-21/0126 im nichtöffentlichen Teil nach der DS-21/0122 zu behandeln, da sie inhaltlich im Zusammenhang steht mit dieser Drucksache.
Herr Laade stellt den Antrag, die Sondernutzungsgebühren für Werbeaufsteller, Tische und Stühle in diesem Jahr zu streichen.
Herr van der Heyden bittet um Abstimmung zum Antrag von Herrn Scholz, die Drucksachen Nr. DS-21/0120 und DS-21/0122 im öffentlichen Teil zu behandeln.
Abstimmung:
DS-21/0120 2 Ja
6 Nein
DS-21/0122 2 Ja
6 Nein
Mehrheitlich wird den Anträgen von Herrn Scholz nicht zugestimmt.
Herr van der Heyden bittet um Abstimmung, die Drucksache Nr. DS-21/0126 im nicht öffentlichen Teil zu behandeln.
Abstimmung: 6 Ja
2 Enthaltungen
Mehrheitlich wird die o. g. Drucksache im nicht öffentlichen Teil behandelt.
Dem Antrag von Herrn Laade wird einstimmig zugestimmt und als neuer TOP 12 mit aufgenommen.
Das Protokoll der Sitzung vom 23.11.2020 wird einstimmig gebilligt.
Herr Klink fragt, ob etwas gegen ein Ergebnisprotokoll spricht. Herr Kliewe merkt an, dass die Verwaltung nichts dagegen hätte. Hier ist eine Mehrheitsentscheidung der Stadtvertretung notwendig.
Anmerkung zum Protokoll: Die Geschäftsordnung der Stadtvertretung Ueckermünde regelt in § 14 das Thema Niederschrift. Hiernach ist es rechtlich möglich, ein „Ergebnisprotokoll“ zu führen. § 14 Abs. 1 i sagt nur, dass der Wortlaut der Anträge mit Namen der Antragsteller, die Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse sowie sonstige wesentliche Inhalte der Sitzungen zu protokollieren sind. Eine umfassende Protokollierung, was jedes Ausschussmitglied genau gesagt hat in einer Diskussion, ist nicht zwingend. Jedes Ausschussmitglied hat das Recht, zu sagen, dass er seine Aussage im Protokoll stehen haben möchte. Insoweit kann künftig eine Straffung des Protokolls aus Sicht der Verwaltung erfolgen.