22.02.2021 - 8 Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr....

Reduzieren

Wortprotokoll

Herr van der Heyden fragt, warum die beiden Wohnhäuser aus dem Geltungsbereich herausgenommen wurden?

 

Frau Fetting erläutert, dass diese Flächen schon zum Wohnen genutzt werden. Von dort sind keine Konflikte zu erwarten.

 

Herr Scholz fragt, ob es nicht später zu Konflikten mit den beiden Gewerbetreibenden kommen kann.

 

Deshalb haben wir beide Flächen mit in den Plan aufgenommen, so Frau Fetting. Wir haben alle Nutzungen mit zu berücksichtigen bei der angestrebten Bebauungsplanung.

 

Herr Laade möchte wissen, über welchen Zeitraum hier gesprochen wird.

 

Frau Fetting: Wir sprechen von mind. 1 ½ bis 2 Jahren. Bestimmte Gutachten sind noch erforderlich. Erst wenn der Satzungsbeschluss gefasst und der B-Plan vom Landkreis genehmigt wurde, kann mit dem Bau begonnen werden.

 

Die Ausschussmitglieder empfehlen einstimmig die Drucksache der Stadtvertretung zur Beschlussfassung.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ueckermuende.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=793&TOLFDNR=8362&selfaction=print