11.05.2021 - 6 Sachstand zum Vorhaben "Sanierung Turnhalle Haf...

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Wortprotokoll

Frau Fetting erläutert, dass wie bereits im Fachausschuss Schule, Kultur, Tourismus, Sport und Soziales am 15.04.2021 auch hier eine Info zum Projektstand erfolgen soll:

 

In der Vorbereitungs- und Abstimmungsphase zur weiteren Nutzung der Turnhalle Haffring 21 wurden mit den Sportvereinen (Ueckermünder Turnverein. SV Einheit Ueckermünde und FSV Einheit), dem städtischen Sanierungsträger BIG-Städtebau GmbH Neubrandenburg und dem Architekturbüro Roth Ueckermünde Abstimmungsgespräche zur weiteren Nutzung geführt. Der Raumbedarf und die Anforderungen an den Hallenboden wurden von den Vereinen vorgestellt, die seit vielen Jahren die Sportstätte regelmäßig nutzen. Die Anregungen wurden durch das mit der Vorbefassung beauftragte Architekturbüro im Vorentwurf eingearbeitet. Bestandteil des Vorentwurfs ist ebenfalls eine Grobkostenschätzung. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt also ein mit den Vereinen abgestimmter Vorentwurf zum Vorhaben vor.

Die Grobkostenschatzung und eine erste Planunterlage waren Grundlage für eine Projektskizze, die wir Ende Oktober beim Bund eingereicht haben, um Fördermittel aus dem Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ zu generieren. Das Vorhaben ist in zwei Abschnitte unterteilt:

 

Sanierung des Bestandes:    1.194.725,38 Euro brutto

Erweiterung und Schaffung von Stellplätzen:   687.800.63 Euro brutto

 1.882.526,01 Euro brutto

 

Als Zuwendung aus dem Bundesprogramm waren 847.136,70 Euro brutto beantragt. Aus diesem Förderprogramm wird jedoch keine Förderung für das Projekt möglich sein. Die Stadt hatte jedoch kurzfristig die Möglichkeit erhalten, Mittel aus dem Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten zu beantragen. Hier wurde eine Förderung in Höhe von 893.263,30 Euro durch das Energieministerium des Landes in Aussicht gestellt. Der Förderantrag wurde mit folgendem Finanzierungsplan untersetzt:

 

Projekt Sanierung

Kosten:    1.194.725.38 

Zuwendung Investitionspakt:     893.263,30 € 74,77 %

Eigenanteil Stadt:      301.462,08 €

 

Projekt Erweiterung/Anbau

Kosten:       687.800,63 €

Zuwendung WUF:      458.533,75 €

Eigenanteil Stadt:      229.266,88 €

 

Bei geschätzten Gesamtkosten von 1.882.526,01 Euro bruttotte die Stadt hiernach einen Eigenanteil von 530.728,96 Euro brutto bereitzustellen. Es ist noch nicht abschließend geklärt, ob die Förderung des Anbaus über die Wohnumfeldverbesserung wie dargestellt erfolgen kann.

Sollte die Förderung des zweiten Bauabschnittes so nicht erfolgen können, verbliebe für das Gesamtprojekt ein städtischer Anteil von 989.262,71 Euro. Dann käme wohl nur die Realisierung des ersten Bauabschnittes in Betracht (Eigenanteil von 301.462,08 Euro), was jedoch nicht der vorgesehenen künftigen Nutzung des Objektes als Turnhalle mit Zugang für alle Bevölkerungsgruppen entsprechen würde.

Wenn also nur die Sportförderung aus dem Investitionspakt greifen sollte und eine weitergehende Förderung über Mittel aus der Wohnumfeldverbesserungsmaßnahme „Ueckermünde Ost“ nicht möglich ist, müsste die Stadtvertretung auf jeden Fall einen Beschluss zur Finanzierung treffen.

 

Im nächsten Schritt müssen die Planungsleistungen ab Leistungsphase 3 zum Vorhaben „Sanierung und Erweiterung der Turnhalle Haffring 21“ europaweit ausgeschrieben werden. Im weiteren Verfahren sind dann ebenso die noch erforderlichen bauaufsichtlichen und sonstigen Genehmigungen für das Vorhaben einzuholen.

Die bauliche Umsetzung ist in zwei Projektabschnitten in den Jahren 2021 bis 2023 In Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Mitteln geplant. Beide Abschnitte sind baulich abgrenzbar. jedoch für das Nutzungskonzept der Turnhalle insgesamt zu realisieren. Nach dem Abschluss der Sanierung der vorhandenen Bausubstanz (Abschnitt I) ist die Nutzung der Turnhalle durch Sportgruppen wieder möglich. Eine erweiterte Hallennutzung. z.B. durch Menschen mit Behinderung, wird jedoch erst durch den Anbau weiterer Räume, den Eingangsbereich und den Außenbereich mit den Stellplätzen (Abschnitt II) erreicht werden können. Die beiden Abschnitte Sanierung und Erweiterung der Turnhalle sind somit als ein Gesamtkonzept zu betrachten.

 

Die Verwaltung ist im Gespräch mit der BIG und versucht, die rderung bestmöglich zu gestalten und wird dann wieder an die Ausschussmitglieder herantreten.

 

Herr Scholz fragt, ob beide Bauphasen abhängig voneinander sind. Wenn eine Bauphase nicht umgesetzt werden kann, dann kann die andere Bauphase das auch nicht. Ist das so richtig?

 

Herr Kliewe erläutert, dass die 1. Bauphase die Sanierung und die 2. Bauphase den Anbau betreffen. Sicherlich lässt sich der 1. Abschnitt auch ohne den 2. realisieren. Wenn es aber keine Fördermittel für den zweiten Bauabschnitt gibt, ist das Gesamtkonzept so nicht mehr umsetzbar.

Die Unterhaltung einer Turnhalle ist eine freiwillige Aufgabe der Stadt.

 

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