13.09.2021 - 8 Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines mittela...

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Wortprotokoll

Herr van der Heyden merkt in Bezug auf den Inhalt der Drucksache an, dass es im Haff noch nie eine Kogge gegeben hat und somit das damaligen Hafenbild nicht wiederspiegelt.

 

Frau Fleck erläutert, dass das Ensemble für Nutzer der Kogge behindertengerecht ausgebaut wird. Aber die Menschen mit Behinderung kommen gar nicht auf die Kogge.

 

Herr Behnke erklärt, dass mit dem Ensemble Logistik für die Kogge geschaffen werden soll, wie Toiletten, Kassenhäuschen und der Verkauf von Souvenirs.

 

Herr van der Heyden merkt an, dass die Kosten geteilt werden sollten, geteiltes Leid ist halbes Leid.

 

Herr Behnke weiß zwar nicht, was die Finanzierung und Unterhaltung der Kogge schon der Stadt Torgelow gekostet hat. Die Stadt Ueckermünde war und ist Nutznießer, da die Kogge im Ueckermünder Hafen liegt. Insoweit steht aus Sicht der Verwaltung die anteilige Finanzierung des Hafenensembles nicht zur Debatte. Für die Kogge zahlt die Stadt Torgelow im Übrigen auch Hafennutzungsgebühren an die Stadt. Die Betreibung ist noch nicht geklärt. Der Koggenverein kann die Leistung nicht erbringen.

 

Die Ausschussmitglieder empfehlen einstimmig die Drucksache der Stadtvertretung zur Beschlussfassung.

 

Online-Version dieser Seite: https://ueckermuende.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=826&TOLFDNR=8752&selfaction=print