21.02.2022 - 5 Sachstand Bebauungsplan Nr. B-48 "Wohnen in der...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- FA Bau, Ordnung und Sicherheit
- Datum:
- Mo., 21.02.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr van der Heyden begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Hoth.
Herr Hoth wird gebeten, über den aktuellen Stand zum Bauvorhaben „Wohnen in der Grabenstraße“ zu berichten bzw. über Änderungen zu informieren.
Herr Hoth berichtet, dass die zu bebauende Fläche aufgrund der Werte vom Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt M-V als überflutungsgefährdet eingestuft ist. Dies bedeutet, dass empfohlen wird, mit der geplanten Bebauung auf eine Höhe von 2,60 m, mindestens aber 2,10 m, zu gehen.
Somit ist das untere Geschoss nicht mehr als Wohnraum nutzbar, sondern wird nun im Entwurf als Parkplatz/Garage ausgewiesen. Eine Verkleidung der Garage mit Sichtbeton wäre möglich.
Es fehlen somit Erdgeschosswohnungen. Von den geplanten 12 – 14 Wohneinheiten (Reihenhäusern) werden aus diesem Grund nur noch 8 Wohneinheiten entstehen.
Sollte das Erdgeschoss gänzlich wegfallen und als Garage nicht genutzt werden können, käme eine Bebauunng für Herrn Hoth nicht mehr in Frage.
Am Entwurf der geplanten Häuser hat sich nichts geändert.
Eckdaten: Gesamtgrundfläche der Bebauung: 1528 m²
Reihenhäuser (jede Wohnung ist abgeschlossen)
drei Vollgeschosse
Herr Hoth stellt die Planungszeichnungen den Fachausschussmitgliedern vor.
Herr Behnke bittet Frau Fetting um einige Ausführungen, wie die Verwaltung den jetzigen Entwurf aus städteplanerischer Sicht bewertet.
Frau Fetting erläutert, dass ein gemeinsames Grundkonzept erarbeitet werden sollte, um dann das Planverfahren zügig voranzubringen.
Frau Fetting macht auf folgende Punke aufmerksam:
- Der Aufstellungsbeschluss bezieht sich im Moment nur auf die Flächen des Grundstückes, über welche Herr Hoth verfügen kann. Sollten noch weitere Flächen hinzukommen, muss der Geltungsbereich erweitert werden.
- Ein weiteres Problem ist die Geschossigkeit. Es wurde mit 3 Vollgeschossen geplant. In der Grabenstraße ist eine Dreigeschossigkeit nicht überall vorhanden.
Ist es vorstellbar, mit den 3 Geschossen weiter zu planen.
- Die Gestaltungssatzung Altstadt am Haff gibt vor, auf Balkone und Loggien im Bereich der Grabenstraße zu verzichten. Daher wird im Bereich zur Grabenstraße zu einer geschlossenen Fassade tendiert.
Bereits heute sollten alle Fragen geklärt werden. Die Fachausschussmitglieder sollten heute schon über ein Planungskonzept abstimmen, bevor dann der Entwurf des Bebauungsplanes zur Beschlussfassung in die Stadtvertretung geht.
Die Fachausschussmitglieder treten in eine rege Diskussion.
Herr van der Heyden bittet um Abstimmung darüber, ob das Projekt in der jetzigen Form weiter geplant werden soll.
Abstimmung: 6 Ja-Stimmen
3 Stimmenthaltungen