05.04.2022 - 5 Gedankenaustausch zum Werbeschild am Stran...

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Wortprotokoll

Herr van der Heyden berichtet, dass am 04.04.2022 ein Artikel zum Werbeschild am Strand zu lesen war. Es gab in der Vergangenheit Kritik über das Schild, dass es zu groß ist.

 

Herr Laade erklärt, dass seine Fraktion der Meinung ist, dass das Schild zu groß ist. Das Schild sieht groß aus, aber wenn da 500 Autos stehen, ist es nicht mehr so groß. Er ist da anderer Meinung, als seine Fraktion. Aber er möchte dort keine weiteren Schilder.

 

Herr Kliewe erklärt den Werdegang des Schildes. Die CDU/FDP/FW sind an den Bürgermeister herangetreten, am Strand eine Badeplattform zu errichten. Haushaltstechnisch war das nicht mehr möglich. Herr Kliewe ist diesbezüglich an Herrn Raulin herangetreten. Die Stadt hat die Badeplattform kostenlos erhalten. Im Gegenzug wird für die Sponsoren geworben. Ein Schild von 1,50 x1,50 m hätte nicht gepasst. Bauordnungsrechtlich ist alles korrekt gelaufen.

 

Herr Gerhardt merkt an, dass wenn erst ein Schild steht, auch ein zweites oder drittes zugelassen werden muss.

 

Herr Maczewski teilt die Meinung von Herrn Laade. Das Schild ist nicht wirklich störend. Was passiert bei einem Sturmschaden? Wer kommt für die Kosten auf?

 

Herr Kliewe antwortet, dass der Bauherr des Schildes dafür verantwortlich ist.

 

Des Weiteren fragt Herr Maczewski, ob es in naher Vergangenheit Bewerber gegeben hat, die dort Ähnliches vorhatten.

 

In den letzten 20 Jahren nicht, so Herr Kliewe.

 

Herr Laade erläutert, dass hier die Thermik rauszunehmen ist, vielleicht mit einer Satzung. Es soll dort kein weiteres Schild aufgestellt werden.

 

Herr Kliewe erklärt, dass nur Firmen, die am Strand tätig sind, dort werben dürfen.

 

Herr van der Heyden äert sich ebenfalls dahingehend, dass das Schild bei einem vollen Parkplatz nicht zu sehen ist. Ihn stören die 20 Jahre Laufzeit des Vertrages. Die Plattform wird keine 20 Jahre halten.

 

Herr Behnke merkt an, dass grundsätzlich das Vorhaben durch Baugesetzbuch und Bauordnung geregelt ist. Es gibt keinen Ermessensspielraum bei der Erteilung des Gemeindlichen Einvernehmens. Er weiß nicht, auf welcher Grundlage eine Satzung erarbeitetet werden könnte, um die Werbung auf dem Parkplatz zu regeln. Die Verwaltung ist gebunden, in dem, was sie tut.

 

Herr Raulin erläutert, dass die UWG ein kommunales Unternehmen ist. Sie ist bereit, den Beschlüssen der Stadtvertretung und des Bürgermeisters zu folgen. Dieser Verantwortung ist er sich schon bewusst. Herr Raulin hat sich in der Stadt umgesehen, wo freiwillige Leistungen unterstützt werden können. So ist die Idee entstanden, eine Badeplattform zu errichten. Mit UckerStrom wurden mehrere Standortberatungen durchgeführt. Sie können jetzt der ganzen Diskussion nicht folgen. Durch die Zusammenarbeit mit Uckerstrom ist man zu Kapital gekommen, das wiederum der Stadt zugutekommt. Herr Raulin berichtet, dass die UWG immer mit der Stadt schaut, wo sie gemeinnützig helfen kann. 40.000 Euro würden jährlich im Durchschnitt für solche Zwecke ausgegeben. Von dem Schild versprechen sie sich einen großen Effekt. Mit den Mehrvermietungen hätte das Unternehmen auch mehr Geld für die Allgemeinheit zur Verfügung. Mit dem Werbeschild sollen Spender animiert werden, in der Stadt für ihr Unternehmen zu werben. Der Bau ist ordnungsgemäß abgelaufen und ein Vertrag wurde geschlossen. Wollten ein Zeichen setzen, dass sie Ueckermünde sind, ein Seebad sind, Ueckermünder Dienstleister.

Die Stadt hat eine Hauptsatzung, die die Stadtvertretung beschlossen und den Bürgermeister befugt hat, solche Entscheidungen zu treffen.