Sitzung der Stadtvertretung Ueckermünde
Die Stadtvertretung hat mit 16 Ja-Stimmen und zwei Stimmenthaltungen in einer Personalangelegenheit dem Dienstvorgesetzten gem. § 49 Absatz 1 Satz 2 Landesbeamtengesetz M-V die Befugnisse übertragen. Der Dienstvorgesetzte ist der Bürgermeister.