20.02.2023 - 13 Beschluss über den Entwurf und die öffentliche ...

Reduzieren

Wortprotokoll

Herr van der Heyden erklärt, dass die Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 29.09.2022 den Beschluss über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B-43 „Resorthotel am Strand“ (vgl. DS-22/0275) gefasst hat. Wir werden heute darüber beraten und eine Empfehlung zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B-43 „Resorthotel am Strand“ abgeben. Mit der 1. Änderung werden die zeichnerischen Festsetzungen der Planzeichnung des Rechtsplanes vom 26.08.2021 so geändert, dass die Wegeführung mit der geplanten Bebauung der Teilflächen im SO-2a vereinbar wird. Die textlichen Festsetzungen des wirksamen Bebauungsplanes sind vom Verfahren der 1. Änderung ausgeschlossen, bleiben unberührt und gelten somit weiterhin.

 

Nach § 24 Absatz 1 der Kommunalverfassung M-V dürfen an der Beratung und Abstimmung zum Tagesordnungspunkt keine Stadtvertreter teilnehmen, die dem Mitwirkungsverbot unterliegen. Zunächst die Frage an die anwesenden Stadtvertreter, ob jemand annimmt, bei diesem Tagesordnungspunkt von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein.

 

Herr Klink ist nach wie vor der Meinung, dass er nicht dem Mitwirkungsverbot unterliegt. Er verzichtet auf die Belehrung.

 

Da Herr Klink dem Mitwirkungsverbot unterliegt, er sich aber nicht selbst erklärt, ist vom Gesetz her vorgeschrieben, dass sich die Ausschussmitglieder in nicht öffentlicher Sitzung mit diesem Thema befassen und eine Entscheidung fällen.

 

Herr van der Heyden unterbricht den öffentlichen Teil der Ausschusssitzung und bittet Herrn Klink und die Presse, für diese Entscheidung kurz den Sitzungssaal zu verlassen.

 

Die Ausschussmitglieder verzichten auf die Information zum Mitwirkungsverbot und stimmen mehrheitlich mit 4 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 3 Enthaltungen dafür, Herrn Klink von der Mitwirkung an diesem Tagesordnungspunkt auszuschließen.

 

Herr Klink und die Presse werden wieder hereingebeten.

 

Mit dem öffentlichen Teil der Sitzung wird fortgefahren.

 

Herr van der Heyden informiert, dass der Ausschuss beschlossen hat, dass Herr Klink beim laufenden Tagesordnungspunkt nach § 24 Absatz 1 Nr. 1 und 3 der Kommunalverfassung dem Mitwirkungsverbot unterliegt und deshalb zu Behandlung und Abstimmung über diese TOP im Zuschauerbereich Platz nimmt.

 

Abstimmung: 7 Ja

  1 Nein

 

Damit empfehlen die Ausschussmitglieder mehrheitlich der Stadtvertretung die Drucksache zur Beschlussfassung.

 

Herr Klink nimmt wieder an der Sitzung teil.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ueckermuende.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=930&TOLFDNR=9732&selfaction=print