09.03.2023 - 10 Überplanmäßige Ausgaben, Genehmigung von Eilent...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Rabethge äert im Namen der Fraktion Die Linke, dass die Fraktionsmitglieder dieser und auch der nachfolgenden Drucksache zustimmen werden, da der Wunsch besteht, die Kindertagesstätte Storchennest so schnell wie möglich wieder den Kindern zur Verfügung zu stellen.

Die Planungssumme wurde mit 600.000 Euro beziffert, nun liegt die Sanierungssumme bereits bei 1,4 Mio. Euro und das ist vielleicht noch nicht das Ende.

 

Zu den beiden vorliegenden Beschlussvorlagen führt Herr Rabethge Folgendes aus:

 

In beiden Beschlussvorlagen wurden Eilentscheidungen aufgrund der Dringlichkeit getroffen.

r derartige Verfahren gibt es Gesetze und Regelungen in der Kommunalverfassung M-V sowie in der Hauptsatzung der Stadt Ueckermünde. Diese sind in nicht zulässigerweise ausgehebelt worden.

In der Hauptausschusssitzung am 21.01.2023 wurde die Einberufung einer Sondersitzung der Stadtvertretung durch Herrn Rabethge vorgeschlagen, was aber keine Mehrheit unter den Hauptausschussmitgliedern fand.

 

Nach Auffassung der Fraktion Die Linke wäre in beiden Fällen auch ein Nachtragshaushalt erforderlich.

Durch Frau Kolbow wurde erklärt, dass dies nicht notwendig sei.

Die Forderung nach einem Nachtragshaushalt bleibt seitens der Fraktion Die Linke bestehen.

 

Darüber hinaus stellt sich die Frage, wurde hier die Sorgfaltspflicht eingehalten und warum wurde bei einem Bauvorhaben dieser Größenordnung kein Gutachten in Auftrag gegeben?

 

Die Fraktion Die Linke sieht die Verfahrensweise in beiden Beschlussvorlagen als nicht rechtskonform an und wird die Vorgänge einer entsprechenden Prüfung durch die  Kommunalaufsicht des Landkreises Vorpommern-Greifswald unterziehen.

 

Herr Klink fügt hinzu, dass der Passus in der Drucksache DS-23/0302, eine Dringlichkeitssitzung war aufgrund der Kürze der Zeit nicht möglich, nicht nachvollziehbar ist. Die Angebotswertungen lagen am 19./20.12.2022 vor, die Zuschlagsfrist endete am 30.12.2022. In diesem Zeitraum war es möglich, unter Einhaltung der Ladungsfrist von 3 Tagen, eine Dringlichkeitssitzung der Stadtvertretung einzuberufen.

 

Die Drucksache wird einstimmig beschlossen.