09.03.2023 - 11 Überplanmäßige Ausgabe

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Rabethge merkt an, dass in dieser Vorlage nicht hervorgeht, dass es sich um eine Eilbedürftigkeit handelt. Im Beschluss steht eindeutig, dass die Stadtvertretung über diese Summe entscheidet.

Auch hier hätte eine Dringlichkeitssitzung der Stadtvertretung einberufen werden können.

 

Herr Kliewe erläutert, dass in der Drucksache vorgesehen ist, dass die Stadtvertretung über diese Summe entscheidet.

Da die Gewerke nur vergeben werden können, wenn die Kosten dafür zur Verfügung gestellt worden sind, wurde in der Hauptausschusssitzung am 24.01.2023 die Frage gestellt, ob die Mitglieder des Hauptauschusses eine Eilentscheidng für die Stadtvertretung treffen nnen, die dann in der Stadtvertretersitzung am 09.03.2023 zu genehmigen ist.

 

Die Stadtvertretung genehmigt einstimmig die Eilentscheidung des Hauptausschusses vom 24.01.2023 gemäß § 35 Abs. 2 Satz 5 KV M-V.