18.04.2023 - 5 Wahl der Vergabeart für das Ausschreibungsverfa...

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Wortprotokoll

Herr Scholz fragt, warum der Hauptausschuss darüber entscheidet? Der Weg wird am meisten durch Wurzeln in Mitleidenschaft gezogen. Ist hier eine Wurzelsperre möglich?

 

Herr Behnke erläutert, dass gemäß § 5 Absatz 5a der Hauptsatzung r die Entscheidung zur Einleitung des Vergabeverfahrens und zur Art der Ausschreibung nach VgV/VOB/UVgO im geschätzten Wert von 250.001 Euro bis 500.000 der Hauptausschuss zuständig ist.

 

Das Thema Wurzelsperre nimmt Herr Behnke mit.

 

Die Ausschussmitglieder empfehlen die Drucksache dem Hauptausschuss einstimmig zur Beschlussfassung.