09.05.2023 - 5 Außerplanmäßige Ausgabe
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- FA Bau, Ordnung und Sicherheit
- Datum:
- Di., 09.05.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
DS-23/0323 Außerplanmäßige Ausgabe
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Karin Behrmann
Wortprotokoll
Heute sollen die Ausschussmitglieder die Empfehlung abgeben, dass der Hauptausschuss Mittel für die Vergabe von Planungsleistungen, Vermessungsarbeiten und Baugrunduntersuchungen freigeben kann. Aus Transparenzgründen hat die Verwaltung auch die finanziellen Auswirkungen angegeben.
Nach Erschließungsbeitragsrecht ist die Stadt verpflichtet, Erschließungsbeiträge zu erheben. Für die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage sind die Bürger mit heranzuziehen. Hier muss eine Abgrenzung zu den Straßenbaubeiträgen getroffen werden, die in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr erhoben werden von den Anliegern.
Herr Behnke erläutert, dass die Stadt wegen einer Presseanfrage bereits eine Aufforderung von der Kommunalaufsicht des Landkreises Vorpommern-Greifswald erhielt, sich zum Neubau der Wiesenstraße und zur Beitragserhebung nach Erschließungsbeitragssatzung zu äußern. Die Rechtsauffassung wurde daraufhin erläutert.
Herr Klink fragt, wie weit sich die Fa. Göths an die Kosten beteiligen muss?
Herr Behnke erklärt, dass mit dem Vorhabenträger Göths ein städtebaulicher Vertrag geschlossen wurde. Dort ist enthalten, dass nach Bauende die Straße wieder so herzurichten ist, wie sie vor dem Bau der Wohnhäuser war.
Herr Klink fragt des Weiteren, wenn am Ende der Wiesenstraße noch eine Bebauung erfolgen soll und dann die LKW dort lang fahren, warum dann jetzt die Straße ausgebaut werden muss?
Herr Behnke erwidert, dass die Stadt auf die zunehmenden Beschwerden der Bürger zum Zustand des Weges reagiert. Das besagte Grundstück befindet sich in der Versteigerung. Für eine weitere Bebauung müsste ein B-Plan aufgestellt werden. Um dort Wohnbebauung schaffen zu können, müssten u.a. eine Waldumwandlung und eine Landschaftsschutzgebietsausgrenzung durch einen Vorhabenträger erfolgen. Das B-Planverfahren würde, wenn dort weitere Wohnbebauung politisch überhaupt gewollt ist, aufwändig und langwierig sein.
Herr Behnke erinnert an dieser Stelle auch an das Verfahren zur Wohnbebauung Göths, welches bereits sehr kritisch durch die Anlieger begleitet wurde.
Zeitlich ist es denkbar, die Wiesenstraße jetzt noch nicht auszubauen. Dann müssen jedoch immer wieder ein bis zwei Mal jährlich Unterhaltungsarbeiten am Weg durch die Stadt finanziert werden. Der Zustand wird dadurch künftig nicht besser.
Herr Klink möchte wissen, was dagegenspricht, die Einwohner zusammen zu holen und zu informieren und die Maßnahme um ein viertel Jahr zu verschieben. Da Herr Göths dort noch arbeitet und wenn da noch was neu gebaut werden soll, stellt Herr Klink den Antrag auf Verschiebung der Drucksache.
Herr van der Heyden merkt an, dass eine Verschiebung der Drucksache nicht möglich ist, da die Tagesordnung so bestätigt wurde und über die Drucksache abgestmmt werden muss.
Selbstverständlich kann eine Einwohnerversammlung durchgeführt werden, so Herr Behnke. Aber es können hier keine verlässlichen Kosten genannt werden.
Herr Klink merkt an, dass es aber möglich ist, die Kosten zu schätzen.
Herr Maczewski würde das unterstützen, was Herr Klink gesagt hat.
Herr Gerhardt ist der Meinung, über die Planung zu reden ist eine Sache. Aber die Straße wird nicht nur durch die LKW für die Baumaßnahmen, sondern auch durch die Fahrzeuge für die Aufschüttung des Deiches belastet.
Herr Behnke erklärt, dass es leider nicht möglich ist, Beteiligte, die die Straße nutzen, um zu einem bestimmten Ziel zu kommen, mit in die Beitragserhebung einzubeziehen.
Dass dort was aufgeschüttet wird, ist Herrn Behnke nicht bekannt. Die Straße dient der Erschließung der Grundstücke der Anlieger. Im Übrigen stimmt Herr Behnke Herrn Klink zu, soweit es um eine Informationsveranstaltung für die Anlieger geht. Die Anlieger werden ohnehin stets einbezogen in die Planung von Straßen und Nebenanlagen.
Herr Maczewski möchte wissen, ob die Fa. Göths überhaupt schon mal was an der Straße gemacht hat?
Herr Behnke verneint dies. Dies ist auch nicht im städtebaulichen Vertrag geregelt bzw. wurde nicht vereinbart. Die Baumaßnahme ist noch nicht beendet.
Die Ausschussmitglieder empfehlen mit 4 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen keine Beschlussfassung der Drucksache durch den Hauptausschuss.