13.06.2023 - 4 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt S...

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Wortprotokoll

Herr Bröcker-Stellwag stellt die Drucksache im Detail vor.

 

Herr van der Heyden fragt, ob die Gebühren immer für die Grundstücke an den Schöpfwerken gelten.

 

Herr Bröcker-Stellwag verneint das. Dies hat mit den Schöpfwerken nichts zu tun. Die Gebühren werden auf die versiegelte Fläche berechnet. Zugrundgelegt werden die Angaben im Liegenschaftskataster. Dies betrifft vorwiegend Industrieflächen und nicht normale Hausbesitzer.

 

Herr Behnke ernzt, dass jeder Grundstückseigentümer auf Grundlage der Satzung einen Bescheid bekommt.

 

Die Ausschussmitglieder empfehlen die Drucksache mehrheitlich mit 7 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung der Stadtvertretung zur Beschlussfassung.

 

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Anlagen zur Vorlage