13.06.2023 - 5 Verkehrskonzept für die Innenstadt, temporäre A...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- FA Bau, Ordnung und Sicherheit
- Datum:
- Di., 13.06.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Sven Behnke
Wortprotokoll
Herr Scholz fragt, wem die Absenkung der Poller nützt? Ist das für die Gäste oder für die, die dort leben? Eigentlich ist die Absenkung nur für die, die dort durchfahren. Das entlastet nicht die Altstadt.
Herr van der Heyden erläutert, dass schon mehrfach im Bauausschuss und sogar zusätzlich in einem zeitlich begrenzten Verkehrsausschuss sowie auch in der Stadtvertretung darüber diskutiert wurde. Die Absenkung dient den Bürgern. Die Leute sollen animiert werden, in der Altstadt einzukaufen.
Herr Klink fragt, warum die Anordnung zur Durchfahrung der Poller in beide Richtungen vom Kreis kommt.
Herr Behnke verweist auf das Schreiben der Verkehrsbehörde, sich hierzu zu positionieren. Die Empfehlung erfolgt seitens des Landkreises vor dem Hintergrund, dass bei den durchgeführten Verkehrszählungen im letzten Jahr offensichtlich wurde, dass die Autofahrer die Beschilderung, die die Durchfahrung nur in eine Richtung zulassen, nicht beachten. Insoweit macht nur die Öffnung zu den gewünschten Zeiten in beide Richtungen Sinn. Wohlgemerkt hat die Verkehrsbehörde aber auch nach wie vor ihre Bedenken zur temporären Absenkung der Polleranlage geäußert.
Die Stadtvertretung muss den Beschluss vom 05.11.2021 (DS-21/0214) dahingehend ändern, wenn sie an der Durchfahrung zu den festgelegten Zeiten testweise festhalten möchte.
Herr Gerhardt merkt an, wenn der Verkehr in beiden Richtungen fließen soll, dann wird es zu Staus kommen.
Herr van der Heyden legt dar, dass zu den Hafftagen auch die Poller in beiden Richtungen befahrbar sind und es zu keinem Stau kommt.
Die Ausschussmitglieder empfehlen mit 5 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen der Stadtvertretung die Drucksache zur Beschlussfassung.