14.11.2023 - 4 Beschluss über den Abschluss eines städtebaulic...

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Wortprotokoll

Herr van der Heyden bittet um Informationen zur Drucksache, warum die neu beschlossen werden muss?

 

Herr Gerhardt merkt an, dass im Hauptausschuss um eine Information in der Stadtvertretersitzung gebeten wurde, welche Bebauungspläne geändert werden müssen, sodass jeder Stadtvertreter auf dem gleichen Stand ist. Auch im Ausschuss für Bau, Ordnung und Sicherheit sollte darüber umfassend informiert werden.

 

Herr Behnke erläutert, dass sich beim vorliegenden Bebauungsplan Nr. B-50 „Wohnanlage AMEOS Klinikum“ nichts geändert hat. Der B-Plan wurde von Beginn an im Regelverfahren durchgeführt.

 

Betroffen sind aktuell die Bebauungspläne Nr. B-45 „Wohnen in Berndshof“, Nr. B-48 „Wohnen in der Grabenstraße“, Nr. B-51 „Wohnen in der Feldstraße“ und Nr. B-52 „Wohnen im Grünen Weg“.

 

Diese Verfahren sollten nach § 13 b BauGB durchgeführt werden, welcher bisher die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren ohne Umweltverträglichkeitsprüfung ermöglichte. Mit Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.07.2023 (4 CN 3.22) wurde erklärt, dass Verfahren nach § 13 b BauGB unwirksam sind, da sie mit dem Recht der Europäischen Union unvereinbar sind.

 

Mit allen Vorhabenträgern wurde bereits gesprochen. Mit dem Landkreis wurde die weitere Vorgehensweise abgestimmt.

 

Dem Protokoll wird eine Übersicht über die vom Gerichtsurteil betroffenen Bebauungspläne und wie weiter verfahren wird, beigefügt.

 

Die Ausschussmitglieder empfehlen einstimmig dem Hauptausschuss die Drucksache zur Beschlussfassung.

 

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: https://ueckermuende.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=954&TOLFDNR=10050&selfaction=print