07.12.2023 - 12 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Fleck erinnert, dass die Verwaltung beauftragt wurde, die Berechnung der Gebühr Grabmalgenehmigung zu prüfen.

 

Frau Zeitz erklärt, dass sich die Berechnung der Gebühr Grabmalgenehmigung auf verschiedene Tätigkeiten, die von den Mitarbeitern der Friedhofsverwaltung geleistet werden, bezieht. Die Anforderungen beziehen sich auf die Richtlinie des Verbands Deutscher Steinmetze in der überarbeiteten Auflage Stand Juni 2000.

 

Pro Antrag wird mit einem Aufwand von ca. 1 ½ Stunden gerechnet.

 

Die Drucksache wird mit 12 Ja-Stimmen, drei Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung beschlossen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ueckermuende.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=959&TOLFDNR=10183&selfaction=print