07.12.2023 - 9 Beschluss über das Städtebauliche und touristis...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Stadtvertretung
- Datum:
- Do., 07.12.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Sven Behnke
- Beschluss:
- verwiesen
Wortprotokoll
In Abstimmung mit den anderen Fraktionen möchte Frau Fleck einige Worte zum vorliegenden Konzept sagen.
„Sehr geehrter Stadtpräsident, sehr geehrte Stadtvertreter, sehr geehrte Stadtvertreterinnen,
Herr Bürgermeister, sehr geehrte Gäste,
ob in den letzten Ausschusssitzungen, Bauausschuss, im gemeinsamen Finanz- und Hauptausschuss, vergangenen öffentlichen Sitzungen zur Vorstellung dieses touristischen und städtebaulichen Entwicklungskonzeptes, es wurde bisher sehr kontrovers, aber auch meines Erachtens konstruktiv diskutiert.
Heute steht dieses Entwicklungskonzept zur Beschlussfassung auf der Tagesordnung.
Bereits im Vorfeld hat meine Fraktion signalisiert, dass wir eine heutige Beschlussfassung nicht empfehlen, sondern eine nochmalige Überarbeitung der Konzeption fordern.
Warum wurde der Tagesordnungspunkt dann nicht von der Tagesordnung genommen?
Weil nach Auffassung meiner Fraktion die Öffentlichkeit ein Recht darauf hat, die Gründe zu erfahren, warum wir die heutige Beschlussfassung zum vorliegenden Entwurf des Entwicklungskonzeptes in der vorliegenden Fassung nicht empfehlen. Bekanntlich haben die Anwesenden im Zuschauerraum in einer Stadtvertretersitzung nicht das Recht, Fragen zu Tagesordnungspunkten zu stellen.
Leider war die Beteiligung der Öffentlichkeit zu dieser Thematik in den öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse bekanntlich eher gering. Lediglich die Resonanz bei einer öffentlichen Vorstellung des ersten Entwurfes war etwas größer.
Meine Fraktion hat seinerzeit den Vorschlag eingebracht, für die östlichen Strand- und sich anschließenden Uferbereiche bis zum Industriehafen Berndshof ein touristisches Entwicklungskonzept erstellen zu lassen. Der Beschluss dazu wurde durch die Stadtvertretung am 04.03.2021 einstimmig gefasst.
Daraufhin wurde durch die Verwaltung eine Ausschreibung der Planungsleistungen vorgenommen und durch die Stadtvertretung am 29.09.2022 der Auftrag für die Erstellung eines Konzeptes vergeben.
Leider war den Fraktionen der Stadtvertretung im Vorfeld der Beschlussfassung die Aufgabenstellung zur Erstellung des Konzeptes nicht bekannt.
Aus einem touristischen Entwicklungskonzept wurde nach der Aufgabenstellung durch die Verwaltung ein touristisches und städtebauliches Konzept.
Meine Fraktion forderte, dass im Erarbeitungsprozess des Konzeptes die Fraktionen und Ausschüsse intensiv beteiligt werden.
Diese Möglichkeit zur Mitgestaltung und Mitwirkung nahm meine Fraktion intensiv wahr.
Viele Hinweise und Vorschläge unsererseits wurden eingearbeitet und trotzdem können wir diesem Entwurf heute in der vorliegenden Fassung nicht zustimmen.
Nach intensiver Durchsicht mussten wir u.a. feststellen, dass sachliche Mängel vorliegen, dass sehr persönliche Wertungen und Beurteilungen der Planer eingeflossen sind und dass Flächen in der Konzeption berücksichtigt wurden, die in einer städtischen Planung, insbesondere wenn das Hauptaugenmerk auf der touristischen Konzeption liegt, keinen Inhalt finden sollten.
Die detaillierte Auswertung des Konzeptentwurfs durch meine Fraktion liegt der Verwaltung und den Fraktionsvorsitzenden vor.
Nur um hier einige Beispiele zu benennen:
Der derzeitige Wirtschaftshof der Tierproduktion „Haffküste“ GmbH stellt bekanntlich einen großen städtebaulichen Missstand dar. Darüber gibt es keinen Zweifel. Es ist jedoch nicht Aufgabe einer Stadt, in einem städtischen Entwicklungskonzept eine städtebauliche Entwicklung auf Privatflächen zu betrachten. Dies sollte in der Konzeption über eine Darstellung des Status Quo nicht hinausgehen. Weitergehende Betrachtungen und deren Realisierungen obliegen dem Eigentümer bzw. privatem Vorhabenträger und sind über ein eigenes städtebauliches Konzept bzw. die Aufstellung eines Bebauungsplanverfahrens umzusetzen.
Im Entwurf des Konzeptes sollte folglich nur eine Darstellung des aktuellen Bestandes erfolgen.
Gleiches trifft auf Privatflächen nördlich des Kanalweges – Standort ehemalige Kita und Kantine – zu. Auch hier sollte nur eine Darstellung des Status Quo erfolgen.
Es bestand zwischen den Fraktionen Konsens darüber, dass die Flächen zwischen Kanalweg und Wohngebiet „Am Schäferweg“ von dieser Konzeption unberücksichtigt bleiben. Ein durch die Verwaltung vorgeschlagenes Interessenbekundungsverfahren für diese Flächen wurde auf Initiative meiner Fraktion durch die Stadtvertretung abgelehnt.
Die Bedarfsanmeldung des städtischen Wohnungsunternehmens für Flächen entlang des Verbindungsweges zwischen Kanalweg und Schäferweg östl des Wirtschaftshofes der Tierproduktion „Haffküste“ wurde trotz Kenntnis der Stadtverwaltung in der Konzeption nicht berücksichtigt und eingearbeitet. Den Fraktionen wurden die Pläne des städtischen Wohnungsunternehmens bereits vorgestellt.
Die Planer konzentrierten sich jedoch stattdessen wieder auf eine straßenbegleitende Bebauung entlang des Kanalweges in Richtung Potentialfläche für eine Reha- bzw. Kurklinik.
Für die Realisierung einer solchen angedachten Bebauung wäre ein Bebauungsplanverfahren erforderlich.
Unter anderem wurde durch meine Fraktion der Vorschlag unterbreitet, die Freifläche zwischen Kanalweg und dem Wohngebiet „Am Schäferweg“ als Potentialfläche für einen großzügigen Kur- oder Stadtpark zu kennzeichnen, um auch ein passendes Umfeld für eine mögliche Reha- bzw. Kurklinik zu schaffen. Dies wurde durch die Planer abgetan, da ein Kurpark nach ihrer Auffassung nicht finanzier- oder in der Unterhaltung zu teuer sei.
Unserer Auffassung sollte die Fläche für eine Reha- bzw. Kurklinik - ohne einen bestimmten Betreiber zu benennen - als allgemeine Potentialfläche gekennzeichnet werden. Eine städtebauliche Konzeption obliegt einem zukünftigen Nutzer bzw. Interessenten. Die Fläche sollte nicht, wie im Konzept dargestellt, in Richtung Industriehafen erweitert werden, sondern in südwestlicher Richtung, westlich neben der derzeitigen Zufahrtsstraße.
Die verkehrstechnische Erschließung der Reha- bzw. Kurklinik sowie der vorhandenen Wohnbebauung und potentiellen Wohnbauflächen am Kanalweg muss unserer Auffassung grundsätzlich überdacht werden.
Zusammenfassend möchte ich für meine Fraktion sprechen, dass wir uns mit dem vorliegenden Entwurf nicht vereinbaren können.
Ich hatte den anderen Fraktionsvorsitzenden angeboten, Hinweise und Empfehlungen aus ihren Fraktionen zusammenfassend in den Entwurf der Konzeption einzuarbeiten. Leider sind mir keine Zuarbeiten übermittelt worden.
Wir empfehlen, auf Grund unserer Stellungnahme, heute den Beschluss zur Konzeption nicht zu fassen, sondern stattdessen den Entwurf des touristischen und städtebaulichen Entwicklungskonzeptes in den nächsten Wochen nochmals durch die Planer überarbeiten zu lassen und in der nächsten Sitzungsrunde erneut zur Diskussion und Beschlussfassung zu stellen.“
Herr Kriewitz bittet um Abstimmung des Antrages von Frau Fleck, die Konzeption zurück in die Ausschüsse zu verweisen.
Dem Antrag von Frau Fleck wird einstimmig zugestimmt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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15,1 MB
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