19.11.2024 - 8 Beschluss über den Entwurf und die öffentliche ...

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Wortprotokoll

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Beschluss

Beschluss:


Beschluss:

  1. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B-45 „Wohnen in Berndshof“ soll gemäß Ergebnis der Vorprüfung des Einzelfalls nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB durchgeführt werden.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. B-45 „Wohnen in Berndshof“ der Stadt Seebad Ueckermünde mit Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B), Begründung mit Anlage (Prüfbogen zur Vorprüfung des Einzelfalls nach Anlage 2 BauGB) und Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag wird in der vorliegenden Fassung von 10/2024 gebilligt.
  3. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. B-45 „Wohnen in Berndshof“ der Stadt Seebad Ueckermünde in der Fassung von 10/2024, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B), Begründung mit Anlage (Prüfbogen zur Vorprüfung des Einzelfalls nach Anlage 2 BauGB) und Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag ist nach § 3 Absatz 2 BauGB im Internet1 zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen.
  4. Die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Absatz 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden nach § 2 Absatz 2 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Stellungnahme aufzufordern. Bei der Beteiligung ist darauf hinzuweisen, dass entsprechend § 13a Absatz 3 Nr. 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird; § 4c BauGB (Überwachung) soll nicht angewendet werden.
  5. Der Flächennutzungsplan der Stadt Seebad Ueckermünde ist gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.
  6. Der Beschluss wird gemäß § 3 Absatz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl stimmberechtigter Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

0

0

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage